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SOZIALES/1878: Selbstbestimmungsrecht der Eltern wahren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Dezember 2017

Selbstbestimmungsrecht der Eltern wahren

Einsatz von Cochlea-Implantaten muss freiwillig bleiben


In Deutschland wird darüber diskutiert, ob gehörlos zur Welt gekommenen Kindern gegen den Willen der Eltern sogenannte Cochlea-Implantate eingesetzt werden dürfen. Dazu erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderung, Uwe Schummer:

"Bei jeder Entscheidung - ob für oder gegen ein Cochlea-Implantat - muss immer das Selbstbestimmungsrecht der Eltern gewahrt werden. Der operative Eingriff beruht auf Freiwilligkeit. Ärzte können die Eltern allenfalls beraten, welchen Nutzen die Einsetzung des Implantats im konkreten Einzelfall hätte. Hier fehlt es uns allerdings noch an Wissen. Daher unterstützt die Unionsfraktion ein Forschungsprogramm, das die Langzeitfolgen von Cochlea-Implantaten untersucht. Es ist nicht hinnehmbar, dass bei einem so wichtigen Thema keinerlei Daten, Zahlen und Fakten vorhanden sind.

Im Übrigen müssen wir die Gebärdensprache aufwerten, die eine eigenständige Sprache und für viele Gehörlose das grundlegende Mittel der Kommunikation ist. Dazu dienen gezielte Maßnahmen wie die Einführung eines Wahlpflichtfachs Gebärdensprache in der Schule. In dieser Auffassung ist sich die Unionsfraktion mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund einig."

Hintergrund:
Circa 80.000 gehörlose und rund 16 Millionen schwerhörige Menschen leben in Deutschland. Sie verständigen sich über Gebärdensprache oder nutzen unterschiedliche Hilfsmittel, um ein in weiten Teilen barrierefreies Leben zu führen. Sogenannte Cochlea-Implantate sind Hörprothesen, die die Funktion des geschädigten Innenohrs übernehmen.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2017

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