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SOZIALES/1978: Jeder Fall von Kindesmissbrauch ist einer zu viel - Gesetzgeber muss handeln


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 5. April 2019

Jeder Fall von Kindesmissbrauch ist einer zu viel - Gesetzgeber muss handeln


Anlässlich des jetzt bekannt gewordenen Falls von sexuellem Kindesmissbrauch in Bad Oeynhausen können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, wie folgt zitieren:

"Fälle wie der jetzt bekannt gewordene Fall aus Bad Oeynhausen, die Fälle aus Lügde oder aus Staufen erinnern uns daran, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun müssen, um sexuellen Kindesmissbrauch zu verhindern, aufzuklären und missbrauchten Kindern Hilfen zukommen zu lassen. Ganz klar ist: Jeder einzelne Fall, jedes einzelne fürchterliche Kindesschicksal ist eines zu viel. Deshalb haben wir im Februar ein Positionspapier der Unionsfraktion erarbeitet. Dieses stellt einen umfassenden Ansatz zum Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch vor. So muss aus unserer Sicht beispielsweise der Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie und sexuellen Missbrauch von Kindern deutlich erhöht werden. Anbieter von Internetdiensten müssen verpflichtet werden, Verdachtsfälle von Kinderpornographie an eine zentrale Stelle wie das Bundeskriminalamt zu melden. Der Versuch, im Internet zu sexuellen Zwecken mit Kindern Kontakt aufzunehmen - das sogenannte Cybergrooming - muss, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, zügig unter Strafe gestellt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass Personen, die wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sonstiger schwerer Straftaten verurteilt werden, keine Berufe in der Nähe von Kindern mehr ausüben können - indem die Einträge im Bundeszentralregistergesetz oder im Führungszeugnis länger bestehen bleiben. Außerdem müssen wir die Möglichkeiten erweitern, in Verfahren wegen Kinderpornographie Untersuchungshaft anzuordnen.

Wir haben unsere Vorschläge auch der Bundesjustizministerin und der SPD übermittelt. Der Gesetzgeber muss jetzt schnell tätig [werden.]

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2019

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