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SOZIALES/1981: Anlaufstelle Kinderschutzverläufe startet


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. April 2019

Anlaufstelle Kinderschutzverläufe startet

Perspektive von Betroffenen soll in Gesetzesreform einfließen


Am vergangenen Donnerstag, dem 25. April, startete die wissenschaftliche Anlaufstelle Kinderschutzverläufe zur stärkeren Beteiligung der Betroffenenperspektive im Gesetzgebungsverfahren. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe zu reformieren und dabei vor allem auch die Unterstützung von Eltern und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Uns ist es besonders wichtig, dass Betroffene, die Erfahrungen mit dem Hilfesystem gemacht haben, bei diesem Reformprozess gehört werden. Wir wollen aus deren Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe und dem Familiengericht lernen, um das Kinderschutzsystem in Deutschland besser zu machen. Deshalb wurde durch das Bundesfamilienministerium eine unabhängige wissenschaftliche Anlaufstelle beim Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz eingerichtet. Die Anlaufstelle hat am vergangenen Donnerstag ihre Arbeit aufgenommen. Bis zum 30. Juni 2019 haben Betroffene die Möglichkeit, hier ihren Fall vertraulich einzubringen.

Betroffene Kinder, Jugendliche, Eltern und Nahestehende können sich ab dem 25. April 2019 an folgende Adresse wenden und vertraulich über ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt oder dem Familiengericht berichten:

Kinderschutzverläufe
Postfach 2511
55015 Mainz
Telefon: 06131 2492274
E-Mail: forschung@kinderschutzverlaeufe.de
Homepage: www.kinderschutzverlaeufe.de

Die wissenschaftliche Anlaufstelle wird die eingegangenen Erfahrungsberichte in einer Gesamtbetrachtung mit einem Kreis unabhängiger Expertinnen und Experten analysieren. Ziel ist es, festzustellen, welche Veränderungen in unseren Regelungen zu Kinderschutzverfahren beim Jugendamt und beim Familiengericht notwendig sind."

Hintergrund:
Aufgabe der wissenschaftlichen Anlaufstelle ist es, den Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf der Grundlage der Berichte von Betroffenen Hinweise zu geben, welche Änderungen im deutschen Kinderschutzsystem angegangen werden müssen. Ihr Bericht dient als Informationsgrundlage für den Gesetzgeber. Die wissenschaftliche Anlaufstelle kann keinen Beschwerden in Einzelfällen nachgehen und hat auch nicht die Aufgabe, konkrete Maßnahmen oder Gerichtsentscheidungen zu hinterfragen.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2019

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