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VERKEHR/787: Mehr Geld für Stadtbahnen und den Schienenregionalverkehr


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 30. Januar 2020

Mehr Geld für Stadtbahnen und den Schienenregionalverkehr


Der Deutsche Bundestag wird heute voraussichtlich zwei Gesetze zur Stärkung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur und des Schienenpersonennahverkehrs beschließen (Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und Fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes). Hierzu können Sie den für Verkehr zuständigen Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, wie folgt zitieren:

"Der Bund erhöht die Mittel für den Ausbau von Stadtbahnen und Straßenbahnen in den Kommunen zunächst auf eine Milliarde Euro ab 2021 und dann auf 2 Milliarden Euro ab 2025. Außerdem werden die Fördermöglichkeiten deutlich erweitert. Künftig werden neben dem Neu- und Ausbau auch Sanierungen bestehender Anlagen möglich sein. Das ist eine große Entlastung für die Kommunen. Darüber hinaus werden die Mittel für den Schienenpersonennahverkehr in den Ländern bis 2030 um über fünf Milliarden Euro erhöht. Diese Maßnahmen sind ein klares Zeichen für den Umstieg auf den klimafreundlichen Nahverkehr."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2020

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