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WIRTSCHAFT/2273: Planungssicherheit für die soziale Wohnraumförderung im Jahr 2014


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Dezember 2012

Bundesregierung schafft Planungssicherheit für die soziale Wohnraumförderung im Jahr 2014

Weitere 518 Millionen Euro sollen zur Verfügung gestellt werden



Heute hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den unter anderem die Mittelzuweisungen des Bundes um zunächst ein Jahr verlängert werden, mit denen er die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung seit 2007 jährlich unterstützt. Dazu erklärt der Baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dirk Fischer (Hamburg):

"Mit dieser Entscheidung schafft die Bundesregierung Planungssicherheit für die Länder, vor allem auch für deren Verantwortung im Bereich der sozialen Wohnraumförderung. Hier sollen weitere 518 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das ausdrücklich.

Damit können die Länder insbesondere in Ballungszentren einen Beitrag zur Entspannung auf den Wohnungsmärkten leisten. Ich gehe davon aus, dass die Länder auch bei wegfallender gesetzlicher Zweckbindung der Mittel diese Aufgabe wahrnehmen und dort, wo Bedarf besteht, Investitionen in neuen Wohnraum fördern.

Eine Selbstverpflichtung der Länder hierzu wäre hier wünschenswert. Die Entwicklungen der letzten Jahre - wie zum Beispiel in Berlin - geben Anlass zur Sorge, dass einige Landesregierungen beim Mitteleinsatz andere Schwerpunkte setzen. Damit würden sie die Länder in eine schlechte Verhandlungsposition für die darauffolgenden Jahre bringen. Im Gesetzgebungsverfahren ist daher auch über eine detaillierte Berichtspflicht der Länder zum Mitteleinsatz zu sprechen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2012