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WIRTSCHAFT/2454: Konzessionsverfahren bei Strom- und Gasnetzen rechtssicher ausgestalten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. Dezember 2014

Konzessionsverfahren bei Strom- und Gasnetzen rechtssicher ausgestalten

Vereinbarung im Koalitionsvertrag muss zügig umgesetzt werden



Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion hat sich in ihrer jüngsten Sitzung mit der Zukunft der Konzessionsverfahren bei Strom- und Gasnetzen befasst. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing:

"Die Beratungen haben gezeigt, dass die Reform des Konzessionsverfahrens bei Strom-und Gasnetzen (§ 46 Energiewirtschaftsgesetz) zwar ein sehr spezielles Thema ist, es sich dabei aber um ein flächendeckendes Problem handelt, das sowohl Kommunen als auch Wirtschaftsunternehmen betrifft. Die aktuelle Rechtslage führt trotz höchstrichterlicher Entscheidungen zu Rechtsunsicherheiten und behindert die Netzübertragung bei einem Wechsel des Konzessionsnehmers.

Es ist dringend geboten, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kurzfristig das Gesetzgebungsverfahren zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform des Bewertungsverfahren bei Neuvergabe der Verteilernetze beginnt, um hier so schnell wie möglich für alle Beteiligten eine rechtssichere Planungsgrundlage zu schaffen.

So muss zum Beispiel bei der Rügeverpflichtung die bislang vorherrschende taktische Berufung auf Verfahrensfehler unterbunden werden, um Verzögerungen bei der Netzübertragung zu verhindern. Die Pflicht zur Zahlung der Konzessions-abgabe muss künftig bis zur Übertragung des Netzes auf ein anderes Unter-nehmen fortbestehen, um zu verhindern, dass der Altkonzessionär durch taktische Verzögerungen auch noch einen wirtschaftlichen Vorteil zulasten der Kommunen erzielt. Bei der Bestimmung der wirtschaftlich angemessenen Vergütung ist der Ertragswert auf Basis der Netzentgelt- und Anreizregulierungsverordnung festzuschreiben."


Hintergrund:

Bis 2015/16 läuft bundesweit die Mehrzahl der geschätzt ca. 20.000 Strom- und Gasnetzkonzessionen als Folge ihrer auf 20 Jahre begrenzten Laufzeit aus. Die Übertragung der Netzkonzessionen ist häufig strittig und führt zu langwierigen Gerichtsverfahren, wodurch die Übertragung der Netze auf den Neukonzessionär verzögert wird. Dabei wird oftmals ein Jahr nach Ablauf des ursprünglichen Konzessionsvertrags die Zahlung von Konzessionsabgaben an die Gemeinde ganz eingestellt, wodurch den Kommunen erhebliche Einnahmeverluste drohen.

Zusätzlich besteht das Problem, dass der Altkonzessionär nicht mehr in die Netze investiert, während der Neukonzessionär aufgrund der noch nicht abschließend geklärten Übertragungslage noch nicht in die Netze investieren kann. Nach erfolgter Netzübertragung müssen die Investitionen in einer deutlich verkürzten Vertragslaufzeit refinanziert werden. Dies führt zu Investitionsrückständen und vergrößert die Problemlage.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2014


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