Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


WIRTSCHAFT/2482: Schutz der Einleger weiter erhöht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. März 2015

Schutz der Einleger weiter erhöht

Finanzausschuss beschließt neue Regeln zur Einlagensicherung


Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute das deutsche Umsetzungsgesetz zur neugefassten europäischen Einlagensicherungsrichtlinie beschlossen. Hierzu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Alexander Radwan:

"Mit der Neufassung der europäischen Einlagensicherungssysteme werden europaweit einheitliche Regeln zu den Anforderungen an die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme und deren finanzielle Ausstattung geschaffen. Die neuen Vorschriften dienen insbesondere dazu, den Schutz der Einleger weiter zu verbessern und somit auch das Vertrauen in das Bankensystem zu stärken.


Verbesserung der finanziellen Ausstattung

Das Gesetz sieht zum einen die verpflichtende Zugehörigkeit aller Kreditinstitute zu einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem vor. Zum anderen wird die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme durch den Aufbau eines Mindestvermögens in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen durch Ex-ante-Beiträge der Banken verbessert.


Vereinfachung bei Auszahlung und Ausweitung des Schutzniveaus

Darüber hinaus werden die Einleger durch umfangreiche Maßnahmen noch besser geschützt, insbesondere durch eine verbesserte Information des einzelnen Einlegers über die Einlagensicherung, eine Verkürzung der Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall von derzeit 20 auf sieben Arbeitstage, eine grundsätzlich antragslose Entschädigung und einen für sechs Monate erhöhten Schutzumfang bis 500.000 Euro für besonders schutzbedürftige Einlagen wie z.B. Erlöse aus privat genutzten Wohnimmobilien oder Abfindungszahlungen.

Insgesamt wurde mit der Neufassung der Einlagensicherungssysteme ein weiterer wichtiger Baustein zur Vollendung der Bankenunion gelegt, den wir sehr begrüßen."

*

Hintergrund:

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz). Mit den neuen Vorgaben werden die Einlagensicherungssysteme der EU-Mitgliedstaaten europaweit vereinheitlicht.

Die Vorgaben der Richtlinie knüpfen im Wesentlichen an das bereits bestehende hohe deutsche Einlegerschutzniveau an. Insbesondere ist erfreulich, dass sich auch unsere institutsbezogenen Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken als Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen können.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 26. März 2015 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 8. Mai 2015 mit dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang