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WIRTSCHAFT/2490: Europa muss seriöse Rechtsform für mittelständische Unternehmen schaffen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Mai 2015

Europa muss seriöse Rechtsform für mittelständische Unternehmen schaffen

Koalition wendet sich gegen missbrauchsanfällige Ein-Personen-Gesellschaft


Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch auf Initiative von CDU/CSU und SPD eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Ein-Personen-Gesellschaft (sogenannte SUP) beschlossen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Dr. Stephan Harbarth:

"Mit der Stellungnahme fordern wir einen neuen Anlauf für eine Europa-GmbH, die diesen Namen verdient. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wäre es ein großer Fortschritt, wenn sie sich in einer eigenen, europäischen Rechtsform vergleichbar einer deutschen GmbH organisieren könnten. Die deutsche Wirtschaft mit ihrem exportorientierten Mittelstand würde davon besonders profitieren.

Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Angleichung der nationalen Regelungen über Ein-Personen-Gesellschaften ist dagegen leider kein zielführender Ansatz für kleine und mittlere Unternehmen. Es handelt sich dabei nämlich um eine nur teilharmonisierte Rechtsform, die schon nicht den praktischen Bedarf der Wirtschaft trifft. Zudem ist zu befürchten, dass die SUP gerade für unseriöse Zwecke eingesetzt werden könnte, da das von der Kommission vorgesehene Online-Verfahren keine hinreichende Prüfung der Identität der Gründer gewährleistet. Desgleichen wären Umgehungen der bewährten deutschen Mitbestimmung möglich, da eine Aufspaltung von Satzungs- und Verwaltungssitz zugelassen wird.

Wir lehnen den Vorschlag der Kommission zur SUP daher ab. Zugleich fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass zeitnah eine seriöse, europaweit einheitliche Rechtsform insbesondere für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften geschaffen wird. Dabei legen wir in der Stellungnahme auch fest, wie eine solche Rechtsform konkret ausgestaltet werden sollte. Wichtig sind ein Verbot der Sitzaufspaltung und eine eigene Mitbestimmungsregelung in Anlehnung an die Regeln für die Europäische (Aktien-)Gesellschaft."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2015

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