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WIRTSCHAFT/2522: ERP-Mittelstandsförderung erneut auf hohem Niveau


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. November 2015

ERP-Mittelstandsförderung erneut auf hohem Niveau

760 Millionen Euro für 2016 eingeplant


Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 abschließend beraten. Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und die zuständige Berichterstatterin Astrid Grotelüschen:

"Mit der Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2016 stellen wir erneut umfangreiche Mittel für die Förderung der mittelständischen Wirtschaft bereit. Insgesamt sind Mittel in Höhe von 760,5 Millionen Euro verfügbar. Das Geld fließt unter anderem in die Förderung von Existenzgründungen, in Wachstumsfinanzierungen, in die Innovationsförderung, in Exportfinanzierungen und in die Beteiligungskapitalförderung. Zudem stehen die Mittel auch für den Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen im Osten und in regionalen Fördergebieten im Westen zur Verfügung.

Unternehmen der gewerblichen mittelständischen Wirtschaft und die Freien Berufe erhalten die Möglichkeit für zinsgünstige Finanzierungen aus den ERP-Programmen. Durch die Hebelwirkung wird ein Volumen von insgesamt rund 6,03 Milliarden Euro erzielt.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihrem neuen Instrument "ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" die Förderung von technologieorientierten Start-ups und innovativen Unternehmen verbessern will. Hiermit sollen in den nächsten fünf Jahren Investitionen von bis zu 400 Millionen Euro eingegangen werden. Damit hebelt die KfW ein Fondsvolumen von rund 2 Milliarden Euro für den Venture Capital-Markt. Das ist ein erheblicher Impuls, der insbesondere den KMU zugutekommen wird."

Hintergrund:
Das ERP-Sondervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP). Das Sondervermögen wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshallplans bereitgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern. Der Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, im Zusammenspiel mit den Hausbanken durchgeführt.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2015

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