Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. September 2016
Wichtiger Durchbruch bei der Startup-Finanzierung
Steuerliche Verlustnutzung bei Eigentümerwechsel zukünftig möglich
In der Kabinettsitzung am heutigen Mittwoch ist der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung bei Körperschaften beschlossen worden. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:
Nadine Schön: "Eine weitere wichtige Weichenstellung für Investitionen in junge Unternehmen hat das Bundeskabinett heute auf den Weg gebracht. Konkret sollen Verlustvorträge aus Startups nicht mehr verloren gehen, wenn Anteile an einem jungen Unternehmen veräußert werden. Bisher war die Gefahr groß, dass im Falle eines Eignerwechsels aufgelaufene Verluste steuerlich nicht berücksichtigt werden konnten. Dadurch war das Startup für Käufer weniger interessant. Das soll sich nun ändern. Jahrelang haben wir für diese gesetzliche Erleichterung beim Venture Capital gekämpft."
Thomas Jarzombek: "Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts ist ein wichtiges Signal für den Gründungs- und Digitalstandort Deutschland. Vom angestrebten Erhalt der Verlustvorträge im Fall von Eigentümerwechseln profitiert der ganze Standort Deutschland. Er stärkt die Startup-Szene, beseitigt Hürden für Kapitalgeber, und hilft - neben jungen Gründerinnen und Gründern - auch allen Unternehmen, die wachsen und während dieses Prozesses den Eigentümer wechseln. So werden Gründungen, Innovationen und Wachstum in allen Branchen ermöglicht, die Kapitalbasis der Unternehmen gestärkt und damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Eigentümerwechseln geschützt. Das stärkte die gesamte Volkswirtschaft."
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2016
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