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WIRTSCHAFT/2617: Telekommunikationsunternehmen müssen Verantwortung für Cybersicherheit gerecht werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. November 2016

Telekommunikationsunternehmen müssen Verantwortung für Cybersicherheit gerecht werden

Sicherheit im Netz ist Voraussetzung für erfolgreiche Digitalisierung


Seit mehreren Tagen sind fast 1 Million Kunden der Deutschen Telekom von Angriffen auf ihre Router betroffen, die die Verbindung zum Internet lahmlegen. Letzte Erkenntnisse deuten darauf hin, dass der Angriff mutmaßlich aus dem sogenannten Mirai-Bot-Netz stammt. Hierzu erklärt der internetpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Thomas Jarzombek:

"Der aktuelle Hackerangriff auf die Router der Telekom macht deutlich: IT-Sicherheit betrifft uns alle. Sie ist keine Option, sondern Pflicht. Die Telekommunikationsunternehmen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Wir brauchen klare Haftungsregeln für Anbieter. Dies betrifft Schäden, die den Angegriffenen entstehen, aber auch eine Rücknahmeverpflichtung der Hersteller, wenn keine Sicherheitsupdates zur Verfügung gestellt werden.

Eine erfolgreiche Digitalisierung wird nur gelingen, wenn die Sicherheit im Netz gewährleistet ist. Die Bundesregierung setzt deshalb die richtigen Schwerpunkte: So bekommt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mehr als 100 neue Stellen. Die Behörde und das Nationale Cyber-Abwehrzentrum haben sich während des aktuellen Angriffs ausgezeichnet bewährt und tragen entscheidend zur Aufklärung bei. Die Bundesregierung hat zudem die Herausforderungen der Sicherung von IT-Systemen und des Schutzes der Daten als zentrales Forschungsthema aufgegriffen und stellt für die Laufzeit von 2015 - 2020 über 180 Millionen Euro für das Forschungsrahmenprogramm zur Förderung der IT-Sicherheit des BMBF bereit.

Einen entscheidenden Beitrag können aber die Nutzer selbst leisten. Seit August 2016 haben sie die Möglichkeit, einen Router ihrer Wahl an ihrem Anschluss zu nutzen. Damit haben sie die Möglichkeit, auf Qualitätsrouter mit besserer Sicherheitstechnik zurückzugreifen. Zuvor hatten einige Anbieter ihren Kunden ihre Hardware aufgezwungen. Dieser Praxis haben wir mit dem Gesetz zur Routerfreiheit einen Riegel vorgeschoben. Das Gesetz sieht vor, dass Netzbetreiber die notwendigen Zugangsdaten unaufgefordert herausgeben müssen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2016

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