Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 8. März 2017
Gesetzgeber führt Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen ein
Union setzt sich für Vermeidung unnötiger Bürokratie ein
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am heutigen Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie (Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) zugestimmt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Große Unternehmen müssen künftig jährlich über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Es sind nicht nur finanzielle Kennziffern, die bei der Bewertung von Unternehmen eine Rolle spielen, sondern auch, wie mit Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen umgegangen wird. In einer global vernetzten Wirtschaft und mit Blick auf oftmals unzureichende Standards in Entwicklungs- und Schwellenländern ist dies wichtiger denn je.
Die Unternehmen wissen das bereits. Praktisch alle großen deutschen Unternehmen erstellen schon heute regelmäßige Nachhaltigkeitsberichte. Mit den gesetzlichen Regelungen verbessern wir nun Transparenz und Vergleichbarkeit. Damit wird das Gesetz zu mehr Nachhaltigkeit im Unternehmenshandeln beitragen."
Heribert Hirte: "Dank der Union verabschieden wir einen
Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie, der Unternehmen nicht
mit unnötiger Bürokratie überfrachtet, Investoren und der
Allgemeinheit aber einen umfassenderen Einblick erlaubt. Risiken, die
sich aus den Geschäften der Kapitalgesellschaft ergeben, sind dadurch
besser einzuschätzen. Wobei wir darauf hingewirkt haben, dass nur
berichtet werden muss, was auch tatsächlich für diese
Risikoeinschätzung von Bedeutung ist. Zudem konnten wir durchsetzen,
dass das Ergebnis einer freiwilligen externen Prüfung des
CSR-Berichts erst ab 2019 veröffentlicht wird. Das gibt den
betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neuen
Regelungen einzustellen. Letztendlich haben wir auch deutlich
gemacht, dass die neuen Berichtspflichten nicht als Grundlage für
Anfechtungsklagen dienen können."
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf soll am morgigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung vom
Bundestag beraten und verabschiedet werden. Die Richtlinie schreibt
kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern
europaweit vor, über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange,
Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von
Korruption zu berichten.
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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2017
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