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WIRTSCHAFT/2640: Neues Baurecht für mehr Stadt in der Stadt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. März 2017

Neues Baurecht für mehr Stadt in der Stadt

Bezahlbarer Wohnraum und eine bessere Mischung von Wirtschaft, Wohnen und Wohlfühlen


Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Hierzu erklärt der Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Kai Wegner:

"Die Städte in Deutschland sind attraktiver denn je. Sie sind Wachstumstreiber, Zukunftslabore und für viele Menschen auch echte Sehnsuchtsorte. Klar ist zugleich, dass mit der Renaissance der Städte auch neue Herausforderungen einhergehen. Mit der Bauplanungsrechtsnovelle geben wir die richtigen Antworten, damit die Städte auch in Zukunft lebenswerte Heimat für die Menschen sein können.

Mit der neuen Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" unterstützen wir die funktionsgemischte Stadt der kurzen Wege. Wir ermöglichen eine höhere Bebauungsdichte und damit mehr Stadt in der Stadt. Wenn Wirtschaft, Wohnen und Wohlfühlen zusammenfallen, steigt die Urbanität und damit auch die Attraktivität der Quartiere. Das "urbane Gebiet" ist zudem ein starkes Signal für mehr Wohnungsbau und auch für mehr bezahlbaren Wohnraum in den Städten.

Auf Betreiben der Union werden die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bei den Grundsätzen der Bauleitplanung künftig eine wichtigere Rolle spielen. Wir schaffen einen gesetzlichen Hinweis auf die Verantwortung und Pflicht der Kommunen, auf Wohnraummangel auch mittels Bauleitplanung zu reagieren. Davon versprechen wir uns eine bessere Baulandmobilisierung. Zudem haben wir durchgesetzt, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Wohnbedürfnisse von Familien mit mehreren Kindern besonders gewürdigt werden. Das ist ein starkes Signal für eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2017

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