Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. März 2017
Union bringt Ordnung in das Ministererlaubnisverfahren
Hängepartien und Absprachen hinter verschlossenen Türen wird es in Zukunft nicht mehr geben
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag die neunte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und der Berichterstatter für Kartellrecht Matthias Heider:
"Die Ministererlaubnis in Sachen Edeka/Kaiser's Tengelmann hat erhebliche Verfahrensdefizite offenbart. Dies wird sich nun ändern. Im Rahmen der neunten GWB-Novelle straffen wir das Verfahren. Die Monopolkommission hat maximal zwei Monate Zeit, ihr Gutachten zu erstellen. Die schon jetzt im Gesetz enthaltene Regelung, nach der der Bundeswirtschaftsminister innerhalb von vier Monaten entscheiden soll, bleibt bestehen. Überschreitet der Minister diese Frist, muss er dies dem Deutschen Bundestag erklären. Nach sechs Monaten muss er allerdings entschieden haben. Tut er dies nicht, gilt die Erlaubnis automatisch als abgelehnt. Nur die Unternehmen können die Frist dann auf Antrag noch einmal um zwei Monate verlängern. Danach ist endgültig Schluss. Die Unternehmen können so besser einschätzen, ob sich ein Ministererlaubnisverfahren für sie wirtschaftlich lohnt oder nicht.
Wir schaffen auch deutlich mehr Transparenz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie muss Leitlinien erlassen, in denen es die einzelnen Verfahrensschritte einheitlich und übersichtlich darstellt. Außerdem stärken wir die Rolle der Monopolkommission. Sollte der Minister von der Empfehlung der Monopolkommission abweichen, muss er dies ausführlich in seiner Entscheidung begründen. Die Monopolkommission erhält zudem das Recht, ihr Gutachten im Rahmen der mündlichen Verhandlung vorzustellen und zu den Ausführungen der einzelnen Beteiligten Stellung zu nehmen.
Eine Hängepartie und Absprachen hinter verschlossenen Türen wie im Ministererlaubnisverfahren Edeka/Kaiser`s Tengelmann wird es damit in Zukunft nicht mehr geben. Beschäftigte und Unternehmen wussten über elf lange Monate nicht, wie es mit ihrem Unternehmen weitergeht und was mit ihnen geschieht. Damit ist jetzt Schluss."
Hintergrund:
Im Rahmen der 9. GWB-Novelle setzen wir die EU-Richtlinie zu
Schadensersatz bei Kartellschäden um. Wir nutzen dies für weitere
Verbesserungen: Angesichts des Strukturwandels im Medienbereich wird
die Zusammenarbeit von Presseverlagen unterhalb der redaktionellen
Ebene befristet erleichtert. Das Kartellrecht wird an die
Digitalisierung der Wirtschaft angepasst, um den dort erkennbaren
Konzentrationstendenzen entgegenzuwirken. Wir schließen Lücken im
Bußgeldrecht, damit sich Unternehmen durch Umstrukturierungen nicht
ihrer Bußgeldhaftung entziehen können. Vor dem Hintergrund der
Niedrigzinsphase und der dadurch schlechten Ertragslage im
traditionellen Kreditgeschäft werden Fusionen von bestimmten
Unternehmen kreditwirtschaftlicher Verbundgruppen ermöglicht. Zudem
geben wir dem Bundeskartellamt eine Prüfmöglichkeit bei erheblichen,
dauerhaften oder wiederholten Verstößen gegen verbraucherrechtliche
Vorschriften. Es darf sog. Sektoruntersuchungen in solchen Bereichen
durchführen, in denen Verbraucherverstöße immer wieder vorkommen.
Außerdem darf es bei Verbandsklagen vor Gericht, die erhebliche
Verstöße gegen Verbraucherrecht betreffen, als sog. amicus curiae
unterstützend tätig werden.
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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2017
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