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WIRTSCHAFT/2815: Neuer Schub für die Energiewende


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. April 2019

Neuer Schub für die Energiewende

Bundestag berät Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus


Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung über das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG). Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:

Joachim Pfeiffer: äDie heute im Bundestag beratene Novellierung des NABEG ist eine gute Nachricht für die Energiewende. Das Gesetz trägt dazu bei, den Ausbau der Stromnetze zu beschleunigen. Dies ist dringend erforderlich, wenn der geplante Umstieg auf erneuerbare Energien gelingen soll. Denn heute hält der Ausbau der Stromnetze nicht Schritt mit dem Ausbau der Erzeugung von Strom aus Wind und Sonne. Folge dessen sind hohe, unnötige Zusatzkosten für die Verbraucher. Netzengpässe führen oftmals dazu, dass der Erneuerbaren-Strom nicht in das Netz eingespeist werden kann. Trotzdem wird dieser Strom vergütet, während zusätzlich teure Reservekraftwerke angefahren werden müssen, um die sichere Stromversorgung deutschlandweit zu gewährleisten. Daher ist es wichtig, die Stromnetze auszubauen und zu ertüchtigen, damit der Wind und Sonne erzeugte Strom auch wirklich zum Verbraucher gelangt. Dies erhöht gleichzeitig die Akzeptanz für die Errichtung neuer Windkraft- und Solaranlagen.

Neben der Beschleunigung des Netzausbaus haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine Reihe weiterer wichtiger Änderungen im Energierecht verständigt. So werden die Entschädigungszahlungen für die vom Netzausbau betroffenen Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke vereinheitlicht und deutlich angehoben. Der Höchstwert für die Ausschreibungen bei Solarenergie wird von aktuell 8,9 auf 7,5 Ct/kWh abgesenkt, um Mitnahmeeffekte zulasten der Verbraucher zu reduzieren.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte zudem vorgeschlagen, in das Gesetz auch die seit langem geforderte Entlastung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in der Größenklasse 1 bis 10 Megawatt von der EEG-Umlage aufzunehmen. Diese Entlastung ist dringend erforderlich, da diese hocheffizienten und klimaschonenden Anlagen sonst unwirtschaftlich zu werden drohen. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach das EEG keine Beihilfe darstellt, eröffnet dem deutschen Gesetzgeber insoweit völlig neue Gestaltungsspielräume, die wir konsequent nutzen sollten. Leider konnte über diese von der Union vorgeschlagene Änderung kein Einvernehmen erzielt werden. Die CDU/CSU wird sich weiter dafür einsetzen, dass die KWK-Anlagen zeitnah Rechtssicherheit erhalten."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2019

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