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WIRTSCHAFT/2823: Zugang für Unternehmen zu den Kapitalmärkten wird erleichtert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 8. Mai 2019

Zugang für Unternehmen zu den Kapitalmärkten wird erleichtert

Auch Verbesserungen bei Anlegerschutz und Crowdfunding erreicht


Der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag hat heute das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:

"Mit dem Gesetz erleichtern wir gerade für kleine und mittleren Unternehmen den Zugang zu den Kapitalmärkten und damit zu einer größeren Vielfalt an Finanzierungsquellen. Gleichzeitig erhöhen wir den Anlegerschutz, unter anderem indem Anleger in übersichtlicher und leicht verständlicher Form über ihre Anlage informiert werden.

Die Ausnahmeregelung für CRR-Kreditinstitute, die durch die Regulierung dieser Institute geboten ist, wird ausgeweitet. Die Union hat ihre Forderung durchgesetzt, die Grenze der Prospektfreiheit von 5 Millionen auf 8 Millionen Euro zu erhöhen und damit einen Gleichlauf der Obergrenzen herzustellen.

In den Beratungen konnten wir zudem erreichen, dass durch eine Anhebung der Einzelanlageschwellen bei prospektfreien Angeboten Anleger nun mehr Spielraum für Investitionen erhalten und diese Schwellen bei Bezugsrechtsemissionen komplett entfallen.

Auch für den Bereich Crowdfunding konnten wir Verbesserungen durchsetzen. Künftig muss erst ab einer Emission von 6 Millionen Euro ein aufwändiger Prospekt erstellt werden. Diese Grenze lag vorher bei 2,5 Millionen Euro. Damit wird gerade für Startups die Kapitalaufnahme durch Schwarmfinanzierung erleichtert. Anleger werden durch die Informationen im Vermögensanlagen-Informationsblatt besser geschützt, indem beispielsweise die schuldrechtliche bzw. dingliche Besicherung bei Investitionen zur Immobilienfinanzierung ausgewiesen werden muss. Der Anlegerschutz wird auch durch eine stärkere Entflechtung von Emittent und Crowdfunding-Plattform verbessert.

Die Bundesregierung wird bis Ende 2021 evaluieren, ob auch GmbHs von einer Prospektfreiheit profitieren können. Gerade weil in Deutschland die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in der Rechtsform der GmbH geführt werden, ist uns als Union wichtig, diese Unternehmen von Bürokratie zu entlasten."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2019

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