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WIRTSCHAFT/2845: Verbraucherschutz für Fluggäste stärken


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. Juli 2019

Verbraucherschutz für Fluggäste stärken

Durchsetzung von Ansprüchen auf Entschädigung muss jederzeit möglich sein


Überbuchungen, Annullierungen und Verspätungen von Flügen belasten immer wieder zahlreiche Fluggäste. Nach dem Ferienchaos im vergangenen Jahr sind laut Medienberichten auch 2019 Probleme in der Ferienzeit im Flugverkehr zu erwarten. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian Steineke:

Winkelmeier-Becker: "Die Ereignisse im vergangenen Sommer mit unzähligen Flugausfällen und Verspätungen haben deutlich gemacht, dass die bisherigen Regelungen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Fluggesellschaften nicht ausreichen. Auch die Luftfahrtgipfel haben in diesem Kontext noch keine wesentlichen Verbesserungen herbeigeführt. Die Branche hat dort zwar gemeinsam mit der Politik Maßnahmen entwickelt, um ein erneutes Ferienchaos zu verhindern. Dennoch erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Flugausfällen in vielen Fällen immer noch keine Entschädigung, auch wenn sie ihre Ansprüche ordnungsgemäß geltend machen. Neben der Reform der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung, die wir für zwingend notwendig halten, sind auch auf nationaler Ebene geeignete Mittel zur besseren Durchsetzbarkeit berechtigter Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu prüfen."

Steineke: "Um die zivilrechtliche Durchsetzung von Verbraucheransprüchen im Flugverkehr zu verbessern, sind aus unserer Sicht einige wesentliche Schritte erforderlich. Insbesondere in einfach gelagerten Fällen, in denen der Anspruch auf Entschädigung dem Grunde nach feststeht, kann eine mögliche Verpflichtung der Fluggesellschaften zu einer Auszahlung binnen einer kurzen Frist Abhilfe schaffen. In den Fällen, in denen alle Daten des Kunden vorliegen, muss dies durch eine 'Ein-Klick-Rückerstattung' möglich sein. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen Airline-Insolvenzen besser zu schützen, schlagen wir vor, in Anlehnung an das Pauschalreise-Recht zunächst nur eine Anzahlung zu leisten und die Fälligkeit der Restsumme erst kurz vor den Flugantritt zu legen. Dies könnte zu einer deutlichen Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen."

Hintergrund:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion berät zurzeit ein Papier, das Maßnahmen vorsieht, um den Verbraucherschutz für Fluggäste zu stärken und die Durchsetzung von Ansprüchen zu verbessern. Hintergrund sind die negativen Entwicklungen im Flugverkehr im vergangenen Jahr und eine mögliche Wiederholung dieser Situation in diesem Sommer.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2019

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