Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → DIE LINKE

ARBEIT/1320: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Leiharbeit ist Ohrfeige für Schwarz-Gelb


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 12. Juli 2013

Klaus Ernst: BAG-Urteil zur Leiharbeit ist Ohrfeige für Schwarz-Gelb



"Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung, die sich beharrlich weigert, dem dauerhaften Einsatz schlecht bezahlter Leiharbeitskräfte einen Riegel vorzuschieben. Es ist ein erster Schritt hin zur Beseitigung des Zwei-Klassen-Systems in der Arbeitswelt. Doch vom Eis ist die Kuh auch nach diesem Urteil noch nicht", kommentiert Klaus Ernst, Mitglied im Spitzenteam der LINKEN für die Bundestagswahl und im Ausschuss für Arbeit und Soziales, das BAG-Urteil zum Einsatz von Leiharbeitskräften. Ernst weiter:

"Nicht gebannt ist weiterhin die Gefahr des missbräuchlichen Einsatzes von Leiharbeit durch Werkverträge. Hier liegt enormer Sprengstoff für den Arbeitsmarkt, wie das Beispiel der Schlachthofindustrie zeigt. Die Erosion am Arbeitsmarkt kann letztlich nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn verhindert werden.

Grundsätzlich muss Leiharbeit verboten werden, zumindest aber sollte ihr Einsatz die absolute Ausnahme sein. Dazu muss Leiharbeit per Gesetz auf einen kurzen Zeitraum begrenzt und besser entlohnt werden. DIE LINKE fordert daher gleiches Geld für gleiche Arbeit und einen Zuschlag von zehn Prozent bei Leiharbeit, damit Arbeitgeber keinen Anreiz mehr haben, reguläre Beschäftigung dauerhaft durch Leiharbeit zu ersetzen."

*

Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 12. Juli 2013
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2013