Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → DIE LINKE


ARBEIT/1669: Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes dient nur Arbeitgeberinteressen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 29. November 2016

Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes dient nur Arbeitgeberinteressen


"Immer mehr Menschen werden durch überlange Arbeitszeiten und Dauerstress am Arbeitsplatz krank. Und Ministerin Nahles will den Acht-Stunden-Tag in einem Feldversuch abschaffen. Damit macht sie Auftragspolitik für die Arbeitgeber. Die Idee, Menschen durch flexible Arbeitszeiten vor Überlastung schützen zu wollen, ist absurd. Solange sich die realen Arbeitszeiten einseitig an den Interessen der Arbeitgeber orientieren, können sie nicht zur Entlastung der Beschäftigten führen. Statt flexiblerer Arbeitszeiten brauchen wir eine Verkürzung der realen Wochenhöchstarbeitszeit", erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:

"Wie schon bei der Leiharbeit sollen jetzt gesetzliche Regelungen durch Tarifverträge verschlechtert werden können. Die Bundesregierung kehrt den Sinn von Tarifverträgen um und bedient damit Interessen der Arbeitgeber. Das ist ein Missbrauch der Tarifbindung. Um Beschäftigte effektiv zu schützen, brauchen wir eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte auf das Arbeitsvolumen und mehr individuelle Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."

*

Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 29. November 2016
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang