Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → DIE LINKE


ARBEIT/1852: Beim Kündigungsschutz darf es keinen Systemwechsel geben


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 11. Februar 2019

Beim Kündigungsschutz darf es keinen Systemwechsel geben


"Die Bundesregierung muss diesen Unsinn sein lassen. Der Kündigungsschutz ist ein Schutzrecht ohne Wenn und Aber. Er darf unter keinen Umständen geschliffen werden. Hier den Brexit als Vorwand zu benutzen, ist durchschaubar und dreist", erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum Brexit-Steuerbegleitgesetz, das vorsieht, den Kündigungsschutz für sogenannte Risikoträger in der Finanzbranche zu lockern. Krellmann weiter:

"Beim Kündigungsschutz darf es keinen Systemwechsel geben. Als LINKE stehen wir hier eindeutig auf Seiten der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften. Es geht nicht um Banker oder nicht Banker - es geht ums Prinzip. Der Kündigungsschutz wurde schon gelockert und gilt ohnehin nicht uneingeschränkt für Betriebe jeder Größe. Jetzt geht es um die Einschränkung über die Verdienstgrenze. Das ist ein weiterer Schritt zur Schwächung der Schutzrechte von Arbeitnehmern. Das gilt es unbedingt zu verhindern."

*

Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 11. Februar 2019
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang