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ARBEIT/1916: Infektionsschutz muss auch am Arbeitsplatz gelten


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 2. April 2020

Infektionsschutz muss auch am Arbeitsplatz gelten


Zu fehlenden Schutzmaßnahmen gegen Corona am Arbeitsplatz sagt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

Wir brauchen eine Verpflichtung der Arbeitgeber, die Abstandsregeln soweit möglich auch auf der Arbeit einzuhalten, die Beschäftigten ansonsten mit Schutzausrüstung auszustatten und ein Recht auf Homeoffice für alle Bereiche, in denen das umsetzbar ist. Niemand darf gezwungen werden in Bereichen, die gesellschaftlich nicht akut notwendig sind, gegen seinen Willen seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Damit die Beschäftigten dieses Recht auch angstfrei ausüben können, muss diese Maßnahme von einem Sonderkündigungsschutz flankiert werden.

Wir alle schränken uns ein, um die Weiterverbreitung von Corona zu bremsen. Damit das erfolgreich sein kann, müssen die Regelungen soweit irgend möglich für alle gelten. Derzeit ist es ja so, dass es ins Ermessen der Arbeitgeber gestellt ist, ob Beschäftigte mit 300 Kolleginnen und Kollegen im Großraumbüro sitzen oder ins Homeoffice geschickt werden, ob Wartungstechniker ungeschützt durch 50 Haushalte am Tag laufen, oder ob die Wartungstermine verschoben werden, ob Beschäftigte mit dem vollen Bus zur Arbeit fahren, um dann bei Rheinmetall an Panzern zu schrauben, oder ob sie in Kurzarbeit gehen. Gleichzeitig darf die alleinerziehende Mutter mit ihren Kindern keine Spielplätze mehr besuchen. Diesen Widerspruch versteht doch kein Mensch, das ist unter gesundheitlichen Gesichtspunkten überhaupt nicht ausgewogen und das gefährdet auch die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 2. April 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2020

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