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AUSSEN/1486: Zur Verurteilung zweier dreizehnjähriger Palästinenser (Annette Groth)


Annette Groth, Menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag
Pressemitteilung vom 6. Januar 2017

Zur Verurteilung zweier dreizehnjähriger Palästinenser

Israel muss sich an die UN-Kinderrechtskonvention halten!


"Für mich ist es absolut nicht nachvollziehbar, wie ein Staat Kinder für Jahre ins Gefängnis sperren kann und sich dann noch mit seiner angeblich schillernden Demokratie brüstet", erklärt die menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Annette Groth, anlässlich der Verurteilung der beiden dreizehnjährigen Palästinenser Shadi Farah und Ahmad Zaatari zu je zwei Jahren Haft ohne Anrechnung des bereits abgesessenen Jahres. Annette Groth: "Ich frage mich, wie die internationale Gemeinschaft es zulassen kann, dass zwei Kinder für eine so lange Zeit hinter Gitter wandern, obwohl die Militärstaatsanwaltschaft keine stichhaltigen Beweise für die Schuld der beiden vorlegen konnte. Aussagen von Soldat*innen und Siedler*innen sowie ein unter Folter erzwungenes und wieder zurückgenommenes »Geständnis« von Shadi Farah bildeten die Grundlage des Prozesses, der entgegen internationaler Bestimmungen und zum Schaden des Kindeswohls ein Jahr lang immer weiter verschoben wurde. Anstatt die beiden aus Mangel an Beweisen freizusprechen und auch ihr Alter in die Überlegungen mit einzubeziehen, hat der Richter nahezu der Forderung des Militärstaatsanwalts entsprochen, der 3 ½ Jahre gefordert hatte - mit dem bereits abgesessenen Jahr werden die beiden drei Jahre ihrer Kindheit im Gefängnis verbringen." Annette Groth weiter:

"Die israelische Regierung und die israelischen Sicherheitsbehörden verstoßen in ihrem Vorgehen sowohl gegen israelisches als auch gegen internationales Recht. Die UN-Kinderrechtskonvention, die Israel ratifiziert hat, verbietet Folter und Misshandlung genau wie das israelische Recht. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass »keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen [werden darf]. Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden.» Die israelischen Behörden halten sich hieran genauso wenig wie an die Vorgabe, Kindern umgehend einen Rechtsbeistand und eine unabhängige Überprüfung der Haft zuzugestehen."

Annette Groth:

"Dass Shadi Farah und Ahmad Zaatari auch ihre weitere Haft in einer israelischen Jugend-Haftanstalt verbringen werden, kann kaum ein Trost sein. Für ihre Familien bedeutet es vor allem viel weitere Wege zu ihren Söhnen und vor allem Kosten, die auch das Rote Kreuz nicht übernimmt - eben weil es sich nicht um eine reguläre Haftanstalt handelt. Die Familien wissen nicht, wie sie diese immensen Kosten weiter tragen sollen. Und so könnten Shadi Farah und Ahmad Zaatari um ein weiteres international verbrieftes Kinderrecht gebracht werden, sofern sich keine finanzielle Unterstützung für die Familien findet: um das Recht eines Kindes auf regelmäßigen Kontakt zu seinen Eltern."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Januar 2017
Annette Groth, MdB
Menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-77210, Fax: +49 30 227-76207
E-Mail: annette.groth@bundestag.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Januar 2017

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