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AUSSEN/1977: Praxis der Kooperationsanwälte zweifelhaft


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 11. März 2020

Praxis der Kooperationsanwälte zweifelhaft


"Die Einsetzung von Kooperationsanwälten in der Türkei war fahrlässig und naiv", erklärt Sevim Dagdelen, Außenexpertin der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, anlässlich des am Donnerstag beginnenden Verfahrens gegen Rechtsanwalt Yilmaz S. in Ankara. Dagdelen weiter:

"Die Türkei ist unter Präsident Recep Tayyip Erdogan in den vergangenen Jahren immer weiter in einen islamistischen Unterdrückungsstaat umgebaut worden. Die Bundesregierung hat über Kooperationsanwälte dennoch leichtfertig mit der Sicherheit von Asylsuchenden gespielt und dem türkischen Autokraten mögliche Opponenten auf dem Silbertablett präsentiert. Mehr als 400 Asylantragsteller in Deutschland wurden durch diese Praxis einer unmittelbaren Gefährdung durch den türkischen Geheimdienst und Erdogans Netzwerk aus Spitzelimamen und Schlägerbanden ausgesetzt. Die Bundesregierung muss allen betroffenen Flüchtlingen Asyl in Deutschland und Sicherheit vor Verfolgung durch das Erdogan-Netzwerk gewähren.

Der Einsatz von Kooperationsanwälten ist eine skandalöse Praxis und Ausdruck des Misstrauens gegenüber allen Schutzsuchenden. Es ist gut, dass die Praxis in der Türkei erst einmal ausgesetzt ist, sie muss in allen laut Presseberichten 30 Ländern auf den Prüfstand."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 11. März 2020
Deutscher Bundestag
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Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2020

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