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RECHT/372: Vorratsdatenspeicherung - Drohung aus Brüssel darf nicht nachgegeben werden


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 23. März 2012

Drohung aus Brüssel darf nicht nachgegeben werden


"Der Gesetzgeber darf den Drohungen der EU-Kommission zur Einführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nicht nachgeben. Auch wenn die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen möchte, ändert dies nichts an dem Vorrang der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit", erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar und Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Ultimatums der Kommission zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Neskovic weiter:

"Bindend sind die Auslegungen des Bundesverfassungsgerichts und nicht die Vorgaben aus Brüssel. Das Bundesverfassungsgericht hat die bis dahin geltende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung 2010 zu Recht als verfassungswidrig eingestuft. Für die erneute Einführung wurden außerdem extrem hohe rechtliche Hürden aufgestellt. Es ist nicht abzusehen, dass die von der CDU diskutierten Vorhaben damit in Einklang zu bringen sind.

Die Drohung, dass ein Verfahren hohe Geldstrafen gegen Deutschland nach sich ziehen könnte, ist nicht weiter zu beachten und taugt als Drohkulisse nicht: Insgesamt laufen derzeit 81 Vertragsverletzungsverfahren aus den verschiedensten Gründen gegen Deutschland. 20 dieser Verfahren sind bereits beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Ein Bußgeld ist gegen Deutschland jedoch noch nie verhängt worden.

Deswegen gebührt der Bundesjustizministerin für ihren Widerstand Respekt und Unterstützung. Es bleibt zu hoffen, dass die FDP standhaft bleibt und der Position ihrer Ministerin folgt."


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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 23. März 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2012