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RECHT/389: Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 7. November 2012

Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch



"Beim 'Deal' wird die Wahrheit vor Gericht nicht mehr ermittelt, sondern zwischen den Beteiligten ausgehandelt. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig. Das Bundesverfassungsgericht sollte daher die Gelegenheit nutzen, um diese Praxis zu beenden", erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum "Deal" im Strafrecht. Neskovic weiter:

"Der Deal dient nicht der Wahrheitssuche, sondern ausschließlich der Arbeitserleichterung. Es gibt ihn nur, weil die Gerichte mit komplizierten und langwierigen Prozessen überfordert sind. Die überlastete Justiz profitiert von einem kurzen Verfahren, während der Angeklagte als Gegenleistung die von ihm für vertretbar gehaltene Strafe erhält. Wahrheit und Gerechtigkeit bleiben dabei auf der Strecke.

Hinzu kommt, dass ein solcher Deal finanziell Bessergestellte bevorzugt und zu einem Zweiklassenstrafrecht führt. Der Reiche kann sich teure Anwälte leisten, die mit dem Gericht verhandeln, der Hartz-IV-Empfänger nicht. Der Deal muss daher gesetzlich verboten werden. Die Gerichte müssen stattdessen personell so ausgestattet werden, dass sie auch komplizierte und langwierige Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren ohne Deals führen können.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Möglichkeit, die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit des Dealens zu erkennen und den unwürdigen Handel mit der Gerechtigkeit zu beenden. Denn das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch, und die Gerichtssäle sind keine Markthallen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 7. November 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2012