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RECHT/449: Prozess um den Tod von Oury Jalloh - Notwendige Aufklärung ausgeblieben


DIE LINKE - Presseerklärung vom 4. September 2014

Notwendige Aufklärung ausgeblieben



Der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landesgerichts Magdeburg bestätigt. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Matthias Höhn:

Mit seiner Entscheidung bestätigt der BGH das Urteil des Magdeburger Landesgerichts: Der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei ist somit der fahrlässigen Tötung schuldig und muss eine Geldstrafe von 10.800 Euro zahlen.

Man kann nicht zufrieden sein mit dieser Entscheidung. Auch dann nicht, wenn man in Betracht zieht, dass auch ein Freispruch für den Beamten möglich gewesen wäre. Unklarheiten beim Hergang bleiben, Ungereimtheiten bleiben - nichts ist wirklich aufgeklärt. Und gerade diese Aufklärung wäre dringend notwendig gewesen. Nicht allein wegen der Klarheit in dem konkreten Fall, vielmehr noch aus Schuldigkeit gegenüber dem Opfer und seinen Angehörigen.

Mit der Entscheidung findet ein fast zehnjähriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen sein Ende. Das ist das eine. Ruhe findet danach niemand und die Chance für Aufklärung um die Todesumstände von Oury Jalloh ist endgültig vertan. Das ist das Traurige.

4. September 2014

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 4. September 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2014