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RECHT/525: Deutscher Richterbund gegen Multinationales Investitionsgericht


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 6. Juni 2018

Deutscher Richterbund gegen Multinationales Investitionsgericht


Heute führt der Wirtschaftsausschuss des Bundestages auf Antrag der Fraktion DIE LINKE eine Anhörung zum Vorschlag der EU-Kommission zur Errichtung eines Multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten durch. Pascal Meiser, Mitglied im Wirtschaftsausschuss für die Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu: "Das Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März bestätigt klipp und klar, was Nichtregierungsorganisationen und auch DIE LINKE seit Jahren sagen: Sondergerichte für den Schutz ausländischer Investoren sind mit dem europäischen Recht nicht vereinbar. Ich freue mich sehr, dass auch der Deutsche Richterbund diese Auffassung teilt."

In seiner Stellungnahme für die Anhörung fordert der Deutsche Richterbund (DRB) Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf, "das geforderte Mandat für Verhandlungen zur Errichtung eines Multinationalen Investitionsgerichts (MIC) zu verweigern". Den Vorschlag eines MIC nennt Oberstaatsanwalt und DRB-Präsidiumsmitglied Dr. Peter Schneiderhan "ein Sondergericht ohne nachgewiesene Notwendigkeit". In seinem Gutachten begründet er dies damit, dass "dem [Gericht] (...) gesetztes Recht fehlt, die Reichweite und Anwendung völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts auf die weit gefassten Klauseln in den Handelsverträgen ist ungewiss". Deshalb bleibe "die Skepsis der Kompetenz der Union zur Errichtung eines internationalen Gerichts und dessen Vereinbarkeit mit dem deutschen Verfassungsrecht".

Dazu erklärt Pascal Meiser weiter: "Es ist undemokratisch und mehr als verantwortungslos, über solch weitreichende Eingriffe in bestehendes Recht zu verhandeln, obwohl die rechtlichen Grundlagen auch aus Sicht des größten Berufsverbands der Richter und Staatsanwälte höchst fragwürdig sind. Die bestehenden Investitionsschutzabkommen sind schnellstmöglich aufzukündigen. Das Investitionsschutzabkommen CETA mit Kanada darf nicht ratifiziert werden. Und der EU-Kommission muss umgehend das Mandat für Verhandlungen über einen Multilateralen Investitionsgerichtshof und vergleichbare Konzernschutzabkommen entzogen werden."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 6. Juni 2018
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2018

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