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SOZIALES/2148: Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 19. November 2014

Cornelia Möhring: Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch unabhängig von Trauschein und sexueller Orientierung



"Die Entscheidung des Bundessozialgerichts nach dem mehrjährigen Streit der BKK VBU, die all ihren Versicherten die reproduktionsmedizinischen Maßnahmen öffnen wollte, ist diskriminierend und zutiefst patriarchal. Nun ist der Gesetzgeber dringend gefordert, um Beziehungen ohne Trauschein, Lesben und Alleinlebende nicht länger von der finanziellen Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch auszuschließen", erklärt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das gestrige Urteil, wonach die Kosten für eine künstliche Befruchtung, die zur Hälfte von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, nur verheirateten Paaren zustehen. Möhring weiter:

"Ein ernsthafter Blick in das Allgemeine Gleichstellungsgesetz hätte genügt, und das Bundessozialgericht in Kassel hätte Geschichte schreiben können. Stattdessen beruft es sich auf eine ausgrenzende Gesetzeslage, die längst in den Nachbarländern zur Disposition steht und auch hierzulande in allen Gleichstellungsdebatten parteiübergreifend verhandelt wird. Österreich legt gerade einen Gesetzentwurf vor, in dem die assistierte Reproduktionsmedizin auch und endlich für Lesben zugänglich wird. Daran sollte sich der Bundestag ein Beispiel nehmen und die Rechtssituation auch in Deutschland der Realität des Zusammenlebens der Menschen anpassen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 19. November 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2014