Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → DIE LINKE


SOZIALES/2283: Bundesteilhabegesetz ist nicht menschenrechtskonform


Katrin Werner, behindertenpolitischen Sprecherin der LINKEN im Bundestag
Presseerklärung vom 28. April 2016

Bundesteilhabegesetz ist nicht menschenrechtskonform


"Wir brauchen eine bedingungslose und uneingeschränkte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist mit dem vorliegenden Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes bei weitem nicht gegeben. Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben werden immer noch vom Geldbeutel der Menschen mit Behinderungen abhängig gemacht. Das Wunsch- und Wahlrecht Betroffener wird an vielen Stellen eingeschränkt und wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet.", sagte Katrin Werner heute in ihrer Rede zum Bundesteilhabegesetz und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben vor dem Deutschen Bundestag.

Werner weiter: "Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen werden weiter verfestigt und nicht abgebaut und umgestaltet. Das Bundesteilhabegesetz muss komplett überarbeitet werden, denn es ist ein Spargesetz. Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen ist nicht ohne Investitionen zu haben."


Das Video zur Rede:
https://www.youtube.com/watch?v=mnzwj5qh_RU

*

Quelle:
Katrin Werner, behindertenpolitischen Sprecherin der Partei DIE LINKE
Pressemitteilung vom 28. April 2016
Bundesgeschäftsstelle
Kleine Alexanderstraße 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/240 09-0, Fax: 030 / 240 09 220
E-Mail: bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de
Internet: www.die-linke.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang