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SOZIALES/2736: Entgeltfortzahlung von Eltern - §56 Abs. 2 Satz 4 Infektionsschutzgesetz streichen


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 22. April 2020

Entgeltfortzahlung von Eltern: §56 Abs. 2 Satz 4 Infektionsschutzgesetz streichen


Zu den Überlegungen von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, die Lohnfortzahlung für Eltern, die in der Corona-Krise wegen geschlossener Kitas Kinder zu Hause betreuen müssen, sagt der Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, Jörg Schindler:

Es ist gut, dass Familienministerin Giffey jetzt endlich darüber nachdenkt, die Entgeltfortzahlung von Eltern zu verlängern, die ihre Kinder wegen der Schließung von Kita oder Schule zu Hause betreuen müssen. DIE LINKE fordert das bereits seit Wochen.

Die Sonderregelung in §56 Abs. 2 Satz 4 Infektionsschutzgesetz, die diese Lohnfortzahlung auf 6 Wochen und auf lediglich 67% des Entgelts beschränkt, war schon immer falsch. Diese Befristung der Lohnfortzahlung auf 6 Wochen zeigt zudem, dass die Bundesregierung die Corona-Krise anfangs völlig unterschätzt hat. Offenbar ging sie davon aus, dass Schulen und Kitas nur kurz schließen würden.

Das muss nun schleunigst korrigiert werden: Im Mai 2020 laufen erste Lohnfortzahlungen für Eltern aus. Ich fordere die Bundesregierung auf, das Problem des drohenden kompletten Entgeltwegfalls für Eltern dringend zu beheben. Das geht ganz einfach: Durch ersatzlose Streichung von §56 Abs. 2 Satz 4. Infektionsschutzgesetz.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 22. April 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2020

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