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FINANZEN/1570: Olaf Scholz muss endlich in die Hufe kommen


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 23. Oktober 2019

Olaf Scholz muss endlich in die Hufe kommen


"Die Ankündigung von Olaf Scholz, zeitnah einen Vorschlag zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts zu machen, soll seine bisherige Untätigkeit kaschieren. Mit seinem Aussitzen hat der Bundesfinanzminister bisher ganz bewusst in Kauf genommen, dass nach Attac nun auch Campact und zukünftig wohl noch viele andere politisch engagierte Vereine offiziell für nicht-gemeinnützig erklärt werden, kommentiert Jörg Cezanne, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages für die Fraktion DIE LINKE, die Äußerung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Campact e. V. durch das Berliner Finanzamt für Körperschaften. Cezanne weiter:

"Seit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs im Februar, das überhaupt nur auf Betreiben des Bundesfinanzministeriums zustande kam, herrscht überall in der Zivilgesellschaft große Unsicherheit und Sorge, weil allgemeines politisches Engagement von gemeinnützigen Vereinen durch das Urteil stark beschnitten wurde. Das BMF hat dieses Urteil politisch zu verantworten, und es ist völlig unumstritten, dass es Vereine wie Campact massiv bedroht. Aber auch ein ansonsten unpolitischer Sportverein, der einen allgemeinen Aufruf gegen Rassismus oder Antisemitismus unterzeichnet, ist durch das Urteil mit dem Entzug seiner Gemeinnützigkeit bedroht.

Wenn der Bundesfinanzminister die repressive Lesart des Bundesfinanzhofs beim Gemeinnützigkeitsrecht nicht teilt, muss er einen entsprechenden Reformvorschlag für das Gemeinnützigkeitsrecht vorlegen. Das tut er aber trotz anderslautender Ankündigungen und vielfacher Aufforderungen seit Monaten nicht. Noch schlimmer: im Bundesfinanzministerium schlummert seit vielen Monaten ein Gesetzentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, in dem die Folgen des Attac-Urteils mit keiner Silbe berücksichtigt werden.

Bei der Gemeinnützigkeit geht es für Vereine unter anderem darum, über das Recht zur Ausstellung von Spendenquittungen zusätzliche Finanzmittel einwerben zu können. Die steuerrechtliche Anerkennung als gemeinnützig hat aber eine weit darüber hinaus wirkende Siegelfunktion, weil sie die Tätigkeit von Vereinen im weiteren Sinne als gesellschaftlich wünschenswert und positiv einordnet. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist dementsprechend nicht nur der Wegfall eines Steuerprivilegs, sondern sie wird von den meisten Bürgerinnen und Bürgern - und von Behörden und öffentlichen Einrichtungen - als gesellschaftspolitische Ächtung wahrgenommen.

Vereine ohne formale Gemeinnützigkeit können sich für viele öffentliche und private Förderprogramme - z. B. Fördermittel für Inklusion, für Umweltschutz, gegen Rechts oder gegen Antisemitismus - gar nicht erst bewerben. Auch zu öffentlichen Räumen für Veranstaltungen haben Vereine ohne Gemeinnützigkeit keinen Zugang mehr oder sie müssen horrende Nutzungsentgelte zahlen."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 23. Oktober 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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