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GESUNDHEIT/1059: Telemedizin darf nicht als Billigmedizin für wirtschaftsschwache Regionen missbraucht werden


DIE LINKE - Presseerklärung vom 13. November 2018

Telemedizin darf nicht als Billigmedizin für wirtschaftsschwache Regionen missbraucht werden


"Wenn Gesundheitsminister Spahn betont, durch Telemedizin könnten gerade auf dem Land Zeit und Wege gespart werden, lenkt er von den Ursachen der Probleme in der ambulanten Versorgung ab. Lange Wege und Wartezeiten, die Schließungen von Landarztpraxen und Krankenhäusern sind nicht vom Himmel gefallen, sondern Ergebnis falscher Regierungspolitik bei Bedarfsplanung und der Erhaltung von Versorgungsinfrastrukturen in ländlichen Regionen", kommentiert Achim Kessler, Obmann im Ausschuss für Gesundheit der Fraktion DIE LINKE, die Ankündigungen zur Digitalklausur des Kabinetts am 14. und 15. November 2018. Kessler weiter:

"Bisher ist es Apotheken verboten, verordnungspflichtige Arzneimittel an Patientinnen und Patienten auszuhändigen, die ausschließlich eine telemedizinische Beratung in Anspruch genommen hatten. Mit der geplanten Aufhebung dieses Verbots wird das Einfallstor für die weitere Abwertung der sprechenden Medizin und Ausweitung der Ungleichbehandlung von Versicherten weit geöffnet. Wer garantiert denn, dass in Zukunft gesetzlich Versicherten nicht nahegelegt wird, bei Terminmangel oder zur Kosteneinsparung eine Videosprechstunde zu nutzen?

Ich sehe die Gefahr, dass regionale Versorgungsengpässe nicht behoben, sondern stattdessen telemedizinische Angebote als kostengünstiger Ersatz für wirtschaftsschwache Regionen durchgesetzt werden. Darunter leiden vor allem die Patientensicherheit und der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt. Ich fordere die Bundesregierung auf, telemedizinische Anwendungen eng auf ihre Funktion als Ergänzung bestehender Angebote zu begrenzen. Was wir wirklich benötigen, ist eine flächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung."

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 13. November 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2018

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