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GESUNDHEIT/1148: Die Reform bei den Berufskrankheiten bleibt halbherzig


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 18. Dezember 2019

Die Reform bei den Berufskrankheiten bleibt halbherzig


"Die Reform des Berufskrankheitenrechts ist längst überfällig, in dieser Form aber nur halbherzig", erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE zum heutigen Kabinettsbeschluss. Krellmann weiter:

"Dass endlich der sogenannte Unterlassungszwang wegfallen soll, ist ein Lichtblick. Betroffene, Gewerkschaften und wir als LINKE drängen schon seit Jahren darauf. Beschäftigte müssten nicht mehr ihre Arbeit aufgeben, um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Davon würden Tausende profitieren. Die Bundesregierung darf hier keinesfalls vor der Arbeitgeberlobby einknicken.

Doch das Reformvorhaben bleibt halbherzig. DIE LINKE will mehr Verbesserungen für die Versicherten durchsetzen. Die Hürden zur Anerkennung von Berufskrankheiten müssen weiter abgesenkt werden. Heute kann nur ein Bruchteil der arbeitsbedingten Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt werden. Das muss sich ändern. Ein sozialpolitischer Ausschuss unter Einbeziehung der Sozialpartner muss her und mitentscheiden. Auch eine echte Härtefallregelung brauchen wir dringend.

Psychische Erkrankungen sollen bei den Berufskrankheiten weiterhin völlig außen vor bleiben. Das ist nicht akzeptabel. Wir wissen doch, dass immer mehr Menschen durch ihre Arbeit regelrecht ausbrennen. Sie müssen von der arbeitgeberfinanzierten Unfallversicherung entsprechend entschädigt werden.

Die staatliche Kontrollinstanz bei den Berufskrankheiten, die Landesgewerbeärzte, muss es wieder flächendeckend geben. Sie sind wichtig für transparente und faire Anerkennungsverfahren. Hier ist auch die die Bundesregierung in der Pflicht."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 18. Dezember 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2019

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