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GESUNDHEIT/1162: Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss voraussetzungsfrei werden


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 3. März 2020

Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss voraussetzungsfrei werden


"Auch 2019 wurden die meisten Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 Strafgesetzbuch (StGB) vorgenommen. Anders ausgedrückt: 96 Prozent der Abbrüche wurden nicht aufgrund einer medizinischen Indikation vorgenommen, sondern weil sich die Schwangere aus welchen Gründen auch immer gegen eine Fortsetzung der Schwangerschaft entschieden hat. Dieses Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper wird Frauen in Deutschland aber nur eingeschränkt zugestanden, sie müssen sich vorab beraten lassen und eine dreitägige Wartezeit einhalten. Diese bevormundende und vor allem zeitverzögernde Praxis widerspricht der internationalen Frauenrechtskonvention CEDAW, die von den unterzeichnenden Staaten einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verlangt. Für die beharrliche Missachtung der Konvention hat das Menschenrechtskommissariat der Vereinten Nationen die Bundesregierung jüngst in aller Schärfe kritisiert", erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Möhring weiter:

"Deutschland muss reproduktive Rechte uneingeschränkt garantieren. Beratungspflicht und Wartezeit müssen abgeschafft werden. Frauen können selbst einschätzen, ob sie für ihre Entscheidungen Rat brauchen oder nicht. Dafür brauchen sie keinen Staat, der ihnen das aufnötigt, sondern eine gute Beratungsinfrastruktur, die sie freiwillig nutzen können. Darüber hinaus muss dringend ein detailliertes Lagebild zur Art der Versorgung erstellt werden, das regionale Unterschiede in den Blick nimmt und das Verhältnis von Arztpraxen und Kliniken ausweist, um die Versorgung langfristig planen zu können. Wie die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zum Stand der Versorgungssituation (BT-Drs. 19/16988) zeigt, gibt es deutliche Hinweise auf Versorgungsengpässe und damit auf eine weitere Einschränkung des Zugangs zu reproduktiven Rechten."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 3. März 2020
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2020

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