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INNEN/3458: Immunitätsausschuss muss Abgeordnete des Deutschen Bundestages schützen


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 8. Februar 2012

Immunitätsausschuss muss Abgeordnete des Deutschen Bundestages schützen


"Der Deutsche Bundestag darf die Immunität der Bundestagsabgeordneten Caren Lay und Michael Leutert nicht aufheben, weil es kein Strafgesetz gibt, dass sie verletzt haben könnten", erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D., zu der morgen anstehenden Entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses. Neskovic weiter:

"Die Staatsanwaltschaft Dresden geht rechtsirrig davon aus, dass die Abgeordneten sich wegen der Beteiligung an einer Blockade gegen einen Naziaufmarsch nach § 21 Versammlungsgesetz strafbar gemacht hätten. Sie lässt dabei jedoch unberücksichtigt, dass nach einem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes das Sächsische Versammlungsgesetz von Anfang an nicht existent gewesen ist und daher nicht mehr Grundlage strafrechtlicher Ermittlungen sein kann. Auch das Versammlungsgesetz des Bundes kann nicht angewandt werden, weil dies gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze der Bestimmtheit und des Rückwirkungsverbotes verstoßen würde.

Dies hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages festgestellt.

Nach den Grundsätzen des Deutschen Bundestages in Immunitätsangelegenheiten hat der Abgeordnete einen 'Anspruch auf eine von sachfremden, willkürlichen Motiven freie Entscheidung'. Willkürlich wäre es aber, wenn die Mehrheit im Bundestag die Immunität der betreffenden Abgeordneten aufhebt, obwohl es nach Auffassung des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes überhaupt kein Strafgesetz gibt, das den angenommenen Sachverhalt unter Strafe stellt."


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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 8. Februar 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2012