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INNEN/3754: Friedrichs Begründung für NPD-Verbotsverfahren schadet dem Rechtsstaat


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 26. Februar 2013

Friedrichs Begründung für NPD-Verbotsverfahren schadet dem Rechtsstaat



"Natürlich ist es begrüßenswert, dass nun auch die Bundesregierung sich hinter einen NPD-Verbotsantrag stellen will. Gleichwohl ist die Begründung, die Länder könnten das Verfahren ohne Unterstützung der Regierung nicht zum Erfolg führen, alles andere als überzeugend", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Ankündigung von Innenminister Friedrich, nun einen eigenen Verbotsantrag vorzubereiten. Jelpke weiter:

"Friedrichs Begründung lässt das NPD-Verbotsverfahren als Akt politischer Justiz erscheinen. Eine solche Herangehensweise schadet dem Verbotsverfahren und dem Rechtsstaat gleichermaßen. Denn nicht vom Gewicht der Bundesregierung als Antragstellerin, sondern von ausreichenden Beweisen für die Verfassungswidrigkeit der NPD sollte ein erfolgreiches Verbotsverfahren abhängen. DIE LINKE ist der Meinung, das mittlerweile ja auch im Internet veröffentlichte Belastungsmaterial sollte insbesondere in den Punkten der Beziehungen der NPD zu Gewalttätern und verbotenen Nazikameradschaften noch erheblich nachgebessert werden, um das Verbotsverfahren auf sichere Füße zu stellen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 26. Februar 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2013