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INNEN/3774: Im Wahlkampf heiligt der Zweck die Mittel - Schwarz-gelb begeht Wortbruch!


DIE LINKE - Presseerklärung vom 25. März 2013

Im Wahlkampf heiligt der Zweck die Mittel: Schwarz-gelb begeht Wortbruch!



"Im Wahlkampf gilt für Union und FDP nur eine Maxime: Der Zweck heiligt die Mittel. Noch im Verlauf der Föderalismuskommission II hatten sich Bund und Länder einstimmig darauf geeinigt, den geltenden Länderfinanzausleich (LFA) bis 2019 nicht anzutasten. Gerade wegen der Verhandlungen um die Einführung der Schuldenbremse. Nun soll diese in der Klage instrumentalisiert werden - ein Wortbruch erster Klasse", erklären der Vorsitzende der Fraktionsvorsitzendenkonferenz Wulf Gallert und Axel Troost, stellvertretender Vorsitzender der Partei DIE LINKE und ehemaliges Mitglied der Föderalismuskommission II, anlässlich der Einreichung der Klage von Hessen und Bayern beim Bundesverfassungsgericht.

Dass die Zusagen von Union und FDP eine geringere Halbwertzeit haben als das Atommülllager in der Asse, ist bekannt. Eiskalt läuft es einem jedoch den Rücken herunter, wenn man die Begründung für die Klageschrift betrachtet. Bei der Klage geht es um nicht mehr und nicht weniger als die faktische Aufkündigung des verfassungsmäßigen Gebots der einheitlichen Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Und das alles nur für eine Hand voll WählerInnenstimmen und fünf Minuten medialer Aufmerksamkeit.

Auch DIE LINKE sieht beim Länderfinanzausgleich dringenden Reformbedarf. Deshalb hat sie bereits vor Jahren Vorschläge eingebracht, um diesen zu reformieren. So muss die Finanzausstattung der Länder verbessert werden, wenn die Bundesländer die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen sollen. Ebenso ist eine stärkere Zusammenarbeit - kein Wettbewerb - zwischen den Bundesländern notwendig, um gute Bildung und einen gerechten Steuervollzug zu gewährleisten. Anstelle einer Klage sollten Bayern und Hessen lieber ein Konzept für den Länderfinanzausgleich erarbeiten, dass diesen Namen auch verdient.

Berlin, 25.03.2013

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 25. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2013