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INNEN/3945: Asylanträge dürfen nicht von Bundeswehr bearbeitet werden


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 6. Dezember 2013

Petra Pau: Asylanträge dürfen nicht von Bundeswehr bearbeitet werden



Laut Medienberichten sollen Unteroffiziere der Bundeswehr bei der Bearbeitung von Asylanträgen eingesetzt werden. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE:

"Gemäß Grundgesetz darf die Bundeswehr im Verteidigungsfall und in Extremsituationen auch zur Katastrophenabwehr eingesetzt werden.

Eines von beiden - die Verteidigung Deutschlands oder eine besondere Katastrophe - scheint nach Ansicht der Bundesregierung eingetreten zu sein, denn Angehörige der Bundeswehr sollen demnächst offenbar Dokumente von Flüchtlingen überprüfen und Asylsuchende erkennungsdienstlich behandeln.

Eine Überprüfung dieser Ungeheuerlichkeit durch den Bundestag ist derzeit nicht möglich, da CDU/CSU und SPD dessen Arbeit blockieren."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 6. Dezember 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2013