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INNEN/4124: Gegen Kriminalisierung von Anti-Naziprotesten


DIE LINKE - Presseerklärung vom 12. September 2014

Gegen Kriminalisierung von Anti-Naziprotesten



"Notfalls ziehe ich vor das Bundesverfassungsgericht. Wer friedliche Anti-Naziaufmärsche kriminalisiert, verschreckt Menschen, die gegen Nazis demonstrieren wollen", erklärt Caren Lay, stellvertretende Parteivorsitzende der Partei DIE LINKE. Sie wurde jetzt vom Amtsgericht Dresden wegen Teilnahme an den friedlichen Blockaden im Zug der Dresden-Nazifrei-Demonstration im Februar 2011 zu einer Strafe in Höhe von 2.000 Euro auf Bewährung wegen "Störung von Aufzügen" verurteilt.

Lay weiter: "Ich werde diese Entscheidung nicht akzeptieren und in Berufung gehen. Stellvertretend für tausende Demonstranten, die an diesem Tag gegen den Nazi-Aufmarsch in Dresden auf die Straße gingen, werde ich notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht dafür streiten, dass friedliche Demonstrationen nicht kriminalisiert werden. Friedliche Proteste gegen Nazis als Straftat zu werten, ist ein falsches Signal und schreckt Demokratinnen und Demokraten davor ab, sich Neonazis in den Weg zu stellen. Ich sehe es nicht nur als mein Recht, sondern auch als meine Pflicht an, mich Neonazis in den Weg zu stellen."

Berlin, 12.9.2014

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 12. September 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. September 2014