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INNEN/4417: "Wir speichern das." Bundestag stimmt über Vorratsdatenspeicherung ab


DIE LINKE - Presseerklärung vom 15. Oktober 2015

"Wir speichern das." Bundestag stimmt über Vorratsdatenspeicherung ab.


Das Mantra der Bundeskanzlerin in der Flüchtlingspolitik müsste in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung lauten: "Wir speichern das." Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE, kritisiert das heute vom Bundestag im Eilverfahren verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

Die verdachtsunabhängige Datensammelwut der Großen Koalition ist dreist und beweist ein erstaunlich flexibles Demokratieverständnis. SPD und Union missachten die freiheitlich demokratische Grundordnung, schränken die Grundrechte ein, verletzen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, strafen Whistleblower ab und stellen jede Bürgerin und jeden Bürger unter Generalverdacht. Der Gesetzentwurf ist rechtspolitisch eine Katastrophe und rechtsstaatlich inakzeptabel.

Die Menschen wählen Politiker, damit diese ihre Interessen vertreten und wahren, nicht damit sie ausspioniert und überwacht werden. Erst vor zehn Tagen hat der Europäische Gerichtshof im Zusammenhang mit der Überwachung durch die NSA geurteilt, dass Überwachungsinteressen von Regierungen und auch wirtschaftliche Interessen nicht über den Grundrechten der Bevölkerung stehen. Dass Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel jetzt ihr dreistes Überwachungsgesetz durchs Parlament peitschen zeugt von einem Mangel an Respekt vor dem hohen rechtlichen Stellenwert von Datenschutz und Grundrechten.

Das völlig unsinnige Gesetzesvorhaben sieht vor, dass künftig noch mehr private und persönliche Daten überwacht und gespeichert werden. Das ist und bleibt verfassungswidrig und wird erneut in Karlsruhe scheitern.

DIE LINKE. lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab und fordert die Bundesregierung in einem heute zur Abstimmung vorgelegten Antrag auf, auf das Gesetz zu verzichten.

Berlin, 16. Oktober 2015

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 15. Oktober 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2015

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