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INNEN/4467: Medizinische Abschiebungshindernisse - Im Zweifel gegen den Flüchtling


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 23. November 2015

Ulla Jelpke: Medizinische Abschiebungshindernisse: Im Zweifel gegen den Flüchtling


"Das Leben und die Gesundheit von Schutzsuchenden migrationspolitischen Zwecken unterzuordnen, ist nicht nur rücksichtslos, sondern auch grausam. Für eine schnellere Abschiebung soll zukünftig die Gesundheit von Flüchtlingen aufs Spiel gesetzt werden", beklagt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die entsprechenden Regelungsvorschläge im Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum Asylrecht. Jelpke weiter:

"Das Gesetz soll nach dem Willen des Bundesinnenministeriums pauschal davon ausgehen, dass in der Regel keine medizinischen Abschiebehindernisse vorliegen. Den Gegenbeweis muss der Schutzsuchende führen, und das wird ihm durch kurze Fristen und überzogene Formerfordernisse so schwer wie möglich gemacht. Psychologische Gutachten sollen selbst bei psychischen Erkrankungen wie der posttraumatischen Belastungsstörung nicht mehr ausreichen, es zählen nur noch ärztliche Atteste. Abgeschoben werden darf auch, wenn eine Behandlung im Herkunftsland - zumindest theoretisch - möglich ist, unabhängig von deren Qualität oder Zumutbarkeit für die betroffene Person. Den Flüchtlingen wird unterstellt, sie würden mit ihren Leiden bewusst und böswillig ihre Abschiebung verzögern wollen, selbst schwerste körperliche und psychische Erkrankungen werden als nur noch als 'praktische Durchführungshindernisse' angesehen. Die Wahrheit ist: Das Bundesinnenministerium ebnet den Weg der schnellen und massenhaften Abschiebung und verfolgt damit eine unmenschliche Asylpolitik ohne Rücksicht auf Verluste."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 23. November 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2015

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