Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → DIE LINKE

SICHERHEIT/1450: Die Urheber des Giftgas-Angriffs gehören vor den Strafgerichtshof


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 16. September 2013

Jan van Aken: Die Urheber des Giftgas-Angriffs gehören vor den Strafgerichtshof



"Der Bericht der UN-Inspektoren belegt vier Punkte: Es wurden das Giftgas Sarin eingesetzt, viele hundert Menschen sind qualvoll gestorben, das Gift wurde mit möglicherweise improvisierten Raketen verschossen, der Urheber des Angriffs bleibt aber weiterhin unklar. Der Internationale Strafgerichtshof sollte ein Ermittlungsverfahren einleiten. Es ist ein grauenvolles Verbrechen gegen die Menschheit, dessen Verantwortliche vor Gericht gestellt werden müssen. Damit sich ein solch horrendes Verbrechen nicht wiederholen kann, muss die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen jetzt unverzüglich beginnen", kommentiert Jan van Aken, außenpolitischer Sprecher der Fraktion und stellvertretender Vorsitzender der Partei DIE LINKE, den Bericht der UN-Chemiewaffen-Inspektoren. Van Aken weiter:

"Die Tatsache, dass nach Angaben der UN-Inspektoren möglicherweise "improvisierte" Sprengköpfe eingesetzt wurden, weist nicht automatisch auf die Rebellen als Täter hin. In mindestens einem Internet-Video sind ähnliche Raketen auch bei syrischen Militärs zu sehen. Warum eine reguläre Armee improvisierte Raketen lagern bzw. einsetzen sollte, bleibt allerdings unklar.

Der russisch-amerikanische Plan zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen ist eine große Chance - nicht nur, um weitere grauenvolle Giftgas-Angriffe zu verhindern, sondern er eröffnet auch die Chance auf Waffenstillstands-Verhandlungen im syrischen Bürgerkrieg. Wenn Assad bis Ende der Woche seine chemischen Arsenale offenlegt, wird sich realistisch einschätzen lassen, wie und wie schnell die syrischen Chemiewaffen gesichert bzw. vernichtet werden können.

Jede Kriegsrhetorik, die das russisch-amerikanische Abkommen jetzt noch gefährden könnte, muss vermieden werden. Das schließt gerade auch ein, mögliche "Maßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta", wie sie in dem Abkommen erwähnt werden, nicht zu zwangsläufigen Militärschlägen umzuinterpretieren, sondern sich auf den Spielraum politischer oder wirtschaftlicher Sanktionen in diesem Charta-Kapitel zu beziehen."

*

Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 16. September 2013
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2013