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SICHERHEIT/1635: Keine militärische Evakuierung ohne parlamentarische Zustimmung


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 15. April 2015

Alexander Neu: Keine militärische Evakuierung ohne parlamentarische Zustimmung


Zu den Plänen der Bundesregierung, unter Umständen die noch verbliebenen 90 deutschen Staatsbürger und circa 300 EU-Angehörigen aus dem vom Bürgerkrieg und dem Angriffskrieg der arabischen "Koalition der Willigen" zerrütteten Jemen mit der Bundeswehr zu evakuieren, sollten die zivilen Möglichkeiten nicht mehr gegeben sein, erklärt Alexander S. Neu, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Verteidigungsausschuss:

"Dabei äußert sich die Bundesregierung hinsichtlich der verfassungsrechtlichen sowie völkerrechtlichen Lage, wie schon bei der Operation 'Pegasus', bei der die Bundeswehr ebenfalls deutsche Staatsbürger im Jahre 2011 aus Libyen evakuierte, äußerst nebulös.

Die Bundesregierung räumt ein, sie müsse die jemenitische Regierung um Erlaubnis bitten. Dass ist richtig, da es sich ansonsten um eine völkerrechtswidrige Intervention handeln würde. Allerdings scheint es derzeit keine handlungsfähige jemenitische Regierung zu geben. Wie in solchen Fällen zu verfahren ist, ist in der Tat noch nicht hinreichend geklärt.

Mindestens aber muss die Bundesregierung den verfassungsrechtlichen Vorbehalt des Deutschen Bundestages respektieren. Dass heißt, dass entweder die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen ganz konkreten Vorratsbeschluss zur Abstimmung vorlegen muss oder aber im Rahmen der Regelung 'Gefahr im Verzug' nachträglich den Deutschen Bundestag um ein Mandat zu bitten hat. Die Vorgehensweise wie in Libyen, in der der Deutsche Bundestag umgangen wurde, ist absolut inakzeptabel und entspricht nicht der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes nach parlamentsfreundlicher Auslegung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 15. April 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2015

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