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WIRTSCHAFT/1548: Immer noch kein Schutz vor unseriösem Inkasso und Abmahnindustrie


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 14. Mai 2013

Caren Lay: Immer noch kein Schutz vor unseriösem Inkasso und Abmahnindustrie



"Verbraucherinnen und Verbraucher können immer noch Opfer unseriöser Inkassounternehmen und im Internet hemmungslos abgezockt werden. Daran ändert auch der neue Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken nichts. Diesen Namen hat er nicht verdient", erklärt Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der morgigen Anhörung zur geplanten Neuregelung von überteuerten Massen-Abmahnungen im Internet. Lay weiter:

"Nach über einem Jahr Wartezeit und zahllosen Verwässerungen durch den Dauerstreit in der Koalition enttäuscht der Gesetzentwurf. Zahlreiche Chancen für einen besseren Verbraucherschutz wurden vertan.

Nach wie vor besteht kein effektiver Schutz vor unseriösen Inkassounternehmen. Die Verbraucherverbände fanden heraus, dass 2011 99 Prozent der millionenfach versendeten Abmahnbriefe unberechtigt oder unklar waren. Bei einer Zersplitterung der Aufsicht über die Inkassounternehmen auf 79 Behörden, so wie es das Gesetz beibehalten will, ist dieses Problem nicht in den Griff zu bekommen. Daher fordert DIE LINKE, wie auch die Verbraucherverbände und die Vertreter der Inkasso-Unternehmen eine zentrale und einheitliche Aufsicht.

Darüber hinaus lässt der Gesetzentwurf der Abmahnindustrie im Internet freien Lauf. Anwälte, die Abmahnungen im Internet als lukrativen Geschäftszweig für sich entdeckt haben, verschicken Briefe mit Forderungen von durchschnittlich 800 Euro für eine einzige illegal heruntergeladene CD in Serie. Dagegen möchte das Gesetz zwar vorgehen, indem es die Anwaltskosten deckelt. Doch leider wurde Abzockern ein großes Schlupfloch gelassen, indem es eine Ausnahmeregel für sogenannte Einzelfälle vorsieht. Im Ergebnis könnten sich die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher sogar erhöhen.

DIE LINKE fordert daher, dass sich die Kosten der Abmahnungen am tatsächlich entstandenen Schaden und nicht an überhöhten Phantasiegebühren orientieren müssen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 14. Mai 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2013