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BUNDESTAG/3187: Heute im Bundestag Nr. 192 - 20.04.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 192
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 20. April 2012 Redaktionsschluss: 11:50 Uhr

1.‍ ‍Anhörung zum "Girokonto für jedermann"
2.‍ ‍Öffentliche Anhörung zur besseren Absicherung kurzzeitig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung
3.‍ ‍Anhörung über Oppositionsvorstöße zu Werkverträgen
4.‍ ‍Regierung: Anteil der Migranten im öffentlichen Dienst erhöhen
5.‍ ‍33 Menschen im Februar infolge politisch rechts motivierter Kriminalität verletzt
6.‍ ‍Im Bundestag notiert: Rufnummern der Arbeitsagenturen
7.‍ ‍Im Bundestag notiert: Maßnahme der beruflichen Weiterbildung
8.‍ ‍Im Bundestag notiert: menschenwürdigen Existenz
9.‍ ‍Im Bundestag notiert: Künstlervermittlung der Bundesanstalt für Arbeit



1. Anhörung zum "Girokonto für jedermann"

Finanzausschuss/Rechtsausschuss

Berlin: (hib/HLE) Mit dem "Girokonto für jedermann" befassen sich der Finanzausschuss und der Rechtsausschuss in einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung am Mittwoch, den 25. April. In der von 12.30 bis 14.30 Uhr im Raum 1.302 im Jakob-Kaiser-Haus stattfindenden Anhörung geht es um den Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann (17/8312).

In der Unterrichtung wird der Kreditwirtschaft vorgeworfen, keine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft zum Girokonto für jedermann umgesetzt zu haben. Dagegen sei die Bundesregierung ihrem Handlungsauftrag mit dem Gesetz zur Reform des Pfändungsschutzes nachgekommen. Die Deutsche Kreditwirtschaft habe demgegenüber weder die Empfehlung für ein Girokonto für jedermann in eine Selbstverpflichtung umgewandelt noch habe sie die Schlichtungssprüche ihrer Schiedsstellen für die Mitgliedsinstitute für verbindlich erklärt. Nach der Empfehlung kann ein Kunde ein Girokonto unabhängig von Art und Höhe seiner Einkünfte und auch bei schlechten Schufa-Einträgen erhalten. Der Kunde erhält damit die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Ein- und Auszahlungen in bar sowie zur Teilnahme am Überweisungs- beziehungsweise Zahlungsverkehr.

Zu der Anhörung werden 18 Sachverständige verschiedener Organisationen und Verbände von der Bundesagentur für Arbeit bis zur Verbraucherzentrale erwartet. Eingeladen sind auch Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft.

In der Anhörung geht es ebenfalls um drei Anträge der Oppositionsfraktionen SPD (17/7823), Die Linke (17/8141) und Bündnis 90/Die Grünen (17/7954), in denen das Recht auf ein Guthabenkonto beziehungsweise die gesetzliche Verankerung des Girokontos für jedermann verlangt werden.

Besucher werden gebeten, sich beim Ausschuss unter rechtsausschuss@bundestag.de mit Name, Vorname und Geburtsdatum anzumelden. Zum Einlass muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.

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2. Öffentliche Anhörung zur besseren Absicherung kurzzeitig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/MPI) Die Situation flexibel Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung beleuchtet der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 23. April, in einer öffentlichen Anhörung. Der einstündigen Veranstaltung, die um 15.15 Uhr im Sitzungssaal 4.900 im Paul-Löbe-Haus beginnt, liegen drei Anträge der Oppositionsfraktionen zugrunde. Ferner soll in der Anhörung der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (17/8986) erörtert werden.

Die SPD-Fraktion will mit ihrem Antrag (17/8574) die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeit von zwölf Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt sein muss, von zwei auf drei Jahre verlängern. In dem Antrag heißt es, pro Monat würden rund 61.000 Menschen aus einer Beschäftigung heraus unmittelbar in Hartz-IV-Bezug fallen, obwohl sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Fraktion fordert darüber hinaus die Verlängerung einer Sonderregel für kurzzeitig befristete Beschäftigte um drei Jahre mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens drei Monate beträgt, wenn innerhalb der Rahmenfrist Versicherungsverhältnisse von insgesamt mindestens sechs Monaten vorliegen.

Die Fraktion Die Linke setzt sich in ihrem Antrag (17/8586) dafür ein, den Zugang zur Arbeitslosenversicherung zu erleichtern. Die Abgeordneten fordern ebenfalls, die Rahmenfrist, innerhalb derer Beschäftigte Anwartschaften auf Arbeitslosengeld I erwerben können, von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Ferner sollen in der Sonderregelung für kurzzeitig Beschäftigte die restriktiven Zugangsbedingungen (Beschäftigungsdauer, Verdienstgrenze) gestrichen und die bestehenden Leistungsansprüche bestehen bleiben.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich in ihrem Antrag (17/8579) für eine bessere Absicherung von flexibel Beschäftigten in der Arbeitslosenversicherung stark. Die Fraktion fordert, dass Arbeitslosengeld schon dann gezahlt wird, wenn für mindestens vier Monate innerhalb von zwei Jahren Beiträge in die Versicherung eingezahlt wurden. Die maximale Laufzeit im Rahmen der neuen Anspruchszeiten solle fünf Monate betragen, wofür eine zehnmonatige Beitragszeit erforderlich ist. Weiter verlangen die Grünen, dass die Anspruchsberechtigten in dieser Zeit denselben Zugang zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik haben sollen wie alle anderen Bezieher von Arbeitslosengeld.

Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter arbeitundsoziales@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden. Zum Einlass muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.

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3. Anhörung über Oppositionsvorstöße zu Werkverträgen

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/STO) Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Werkverträge sind am Montag, dem 23. April, Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Zu der einstündigen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.900) beginnt, werden unter anderem Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks sowie fünf Einzelsachverständige erwartet.

Die Linksfraktion schreibt in ihrem Antrag (17/7220 (neu)), dass Werkverträge von den Unternehmen zunehmend als Alternative zur Leiharbeit und als strategisches Mittel zur Deregulierung eingesetzt würden. Mit sogenannten Scheinwerkverträgen, bei denen es sich eigentlich um Arbeitnehmerüberlassung handelt, würden die ohnehin viel zu niedrigen Standards in der Leiharbeit noch unterlaufen. Bei der Identifizierung von Scheinwerkverträgen bestehe jedoch die Schwierigkeit bislang darin, Werkvertragsarbeit von Leiharbeit abzugrenzen, um Fälle von illegaler Arbeitnehmerüberlassung aufzudecken.

Die Fraktion fordert deshalb ein "Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen", das eine sogenannte Vermutungsregel enthält. Das bedeutet konkret: Wenn eine Tätigkeit ein bestimmtes Merkmal erfüllt, soll das Vorliegen eines Leiharbeitsverhältnisses vermutet werden, bis die Arbeitgeber das Gegenteil bewiesen haben. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ohne Ausnahme zu verankern.

Nach dem Antrag der Grünen-Fraktion (17/7482) müssen Leiharbeit und Werkverträge klar voneinander abgegrenzt und die Kriterien dafür im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt werden. Die Fraktion begründet den Vorstoß damit, dass viele Firmen zunehmend Aufgaben in Werkvertragsunternehmen auslagern, um Löhne und Sozialkosten noch unter das Niveau bei Leiharbeitsfirmen zu drücken. Denn während sie bei Leiharbeitern an höhere tarifliche Standards gebunden seien, lägen diese in Werkvertragsunternehmen deutlich darunter. In Wirklichkeit handele es sich aber bei vielen vermeintlichen Werkverträgen um verdeckte Leiharbeit.

Wenn kein konkret bestimmtes Ergebnis mit dem Werkvertragsunternehmen vereinbart wurde, wenn die Abrechnung nach Zeiteinheiten und nicht ergebnisbezogen erfolgt, wenn keine eigenverantwortliche Organisation des Werkvertragsunternehmens besteht und es ein Weisungsrecht des Bestellers gegenüber den Beschäftigten eines solchen Unternehmens gibt, dann handele es sich um Leiharbeit, heißt es in dem Antrag. Diese und noch weitere Kriterien müssten deshalb im AÜG festgeschrieben werden, um beide Branchen voneinander abzugrenzen.

Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter arbeitundsoziales@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden. Zum Einlass muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.

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4. Regierung: Anteil der Migranten im öffentlichen Dienst erhöhen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung ist es ein "wichtiges Anliegen", dass Menschen mit Migrationshintergrund "angemessen in der Bundesverwaltung vertreten sind". Dies habe sie auch durch Aufnahme des Themenfeldes "Migranten im öffentlichen Dienst" in den Nationalen Aktionsplan Integration deutlich gemacht, der Ende Januar auf dem fünften Integrationsgipfel öffentlich vorgestellt worden sei, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9268) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9015). Im Dialogforum 4 "Migranten im öffentlichen Dienst", das im Rahmen des Prozesses der Weiterentwicklung des Nationalen Integrationsplans zu einem Nationalen Aktionsplan eingerichtet worden sei, sei gemeinsam mit allen für den Integrationsprozess relevanten Akteuren ein Paket von insgesamt 30 konkreten Maßnahmen und Projekten vereinbart worden. Ziel sei eine Erhöhung des Anteils der Migranten im öffentlichen Dienst. Die Berufsorientierung hin zum öffentlichen Dienst solle "insbesondere durch Werbemaßnahmen im Internet und in der Öffentlichkeitsarbeit, durch Kooperationen mit Dritten sowie durch Informationen im Bereich des Umfelds (Eltern) gestärkt werden".

Von den 30 Projekten wurde die Entwicklung einer zentralen Internetseite zu Ausbildungs- und Stellenangeboten bereits umgesetzt, wie es in der Antwort weiter heißt. Der Internetauftritt "www.wir-sind-bund.de" sei seit dem 31. Januar 2012 freigeschaltet. Die zentrale Internetseite habe zum Ziel, Informationen zu Ausbildungs- und Stellenangeboten im öffentlichen Dienst zu bündeln und insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber zu interessieren. Auf der Internetseite würden Jugendlichen, ihren Eltern, Lehrern, aber auch den Behörden wichtige Informationen über die Berufsfelder des öffentlichen Dienstes und die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund angeboten, beispielsweise auch zu aufenthaltsrechtlichen Fragen und ausländischen Bildungsabschlüssen. Außerdem seien dort aktuelle Ausbildungsangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen zu finden.

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5. 33 Menschen im Februar infolge politisch rechts motivierter Kriminalität verletzt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Februar dieses Jahres sind in Deutschland 33 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/9306) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9074) hervorgeht, wurden zu den für Februar 2012 erfassten 973 politisch rechts motivierten Straftaten insgesamt 409 Tatverdächtige ermittelt, von denen 390 männlich waren. Elf Männer seien festgenommen worden. Die genannten Zahlen können sich der Regierung zufolge "aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise erheblich) verändern".

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6. Im Bundestag notiert: Rufnummern der Arbeitsagenturen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Agenturen für Arbeit bieten laut Bundesregierung bundesweit einheitliche Servicerufnummern an, die für Arbeitnehmer 01801‍ ‍555111 und für Arbeitgeber 01801 664466 lauten. Die gewählte Servicerufnummer ist mit 3,9 Cent pro angefangener Minute aus dem Festnetz die kostengünstigste Rufnummer auf dem deutschen Markt auf Minutenbasis, während im Bereich des Mobilfunks die Kosten vom Mobilfunkanbieter abhängig und deshalb individuell sind, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/9265) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9073) zu "Rufnummern der Arbeitsagenturen" hervorgeht. Danach gibt es in den Jobcentern derzeit überwiegend Festnetzrufnummern und teilweise Servicerufnummern, die jeweils kostenpflichtig sind.

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7. Im Bundestag notiert: Maßnahme der beruflichen Weiterbildung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Von den gut 600.000 Menschen, die im Jahr 2009 aus einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung ausgetreten sind, haben sich laut Bundesregierung sechs Monate danach 45 Prozent in einer sozialversicherten Beschäftigung befunden. Lässt man bei der Berechnung die Teilnehmer außer Betracht, die vor und während der geförderten beruflichen Weiterbildung bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, beläuft sich der Anteil derer, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befanden, auf 39 Prozent, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/9136) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8950) hervorgeht. Danach lag die "Eingliederungsquote der im Jahr 2010‍ ‍aus Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ausgetretenen Teilnehmer (ohne Teilnehmer des Sonderprogramms WeGebAU/Qualifizierungsförderung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld)" bei 45,1 Prozent.

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8. Im Bundestag notiert: menschenwürdigen Existenz

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Nach der "Sittenwidrigkeit von Löhnen" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/9224). Die Fraktion verlangt darin unter anderem eine Bewertung der Bundesregierung zur "wiederholt vorgetragene Argumentation des Sozialgerichts Berlin", wonach "unsere Verfassungs- und Rechtsordnung (...) grundsätzlich keine Arbeitsvergütung" toleriere, "die dem Arbeitnehmer bei vollschichtiger Beschäftigung und durchschnittlicher Arbeitsleistung die Absicherung bereits der eigenen menschenwürdigen Existenz nicht erlaubt". Die Fraktion verweist auf ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts Berlin, wonach bei einer Vollzeitbeschäftigung ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von weniger als 1.058 Euro als "sittenwidrig" anzusehen sei.

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9. Im Bundestag notiert: Künstlervermittlung der Bundesanstalt für Arbeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte in Erfahrung bringen, welche Kriterien in den jeweiligen künstlerischen und künstlerisch-technischen Branchen als Vermittlungsvoraussetzung für die Aufnahme in die Künstlerprofile der Künstlervermittlung der Bundesanstalt für Arbeit gelten. Die Fraktion macht in ihrer Kleine Anfrage (17/9239) darauf aufmerksam, dass flexible Beschäftigungsverhältnisse charakteristisch für Erwerbsbiografien vieler Künstlerinnen und Künstler seien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 192 - 20. April 2012 - 11:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2012