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BUNDESTAG/3310: Heute im Bundestag Nr. 315 - 26.06.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 315
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 26. Juni 2012 Redaktionsschluss: 11:00 Uhr

1. Alte Kontonummern sollen bis 1. Februar 2016 weitergelten
2. Wehrsold soll steuerfrei bleiben
3. Steuerabkommen mit der Schweiz: Quellensteuer auf deutsche Kapitalanlagen
4. Neun Menschen im ersten Quartal 2012 infolge antisemitischer Straftaten verletzt
5. 41 Menschen im April infolge politisch rechts motivierter Kriminalität verletzt
6. Im Bundestag notiert: Steuerabkommen mit Bermuda



1. Alte Kontonummern sollen bis 1. Februar 2016 weitergelten

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Bankkunden in Deutschland sollen für eine Übergangszeit weiterhin ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies eigentlich nicht mehr zulässt. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen, soll für eine Übergangszeit weiter genutzt werden dürfen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) (17/10038) vor.

Banken sollen danach den Verbrauchern eine Konvertierungsmöglichkeit anbieten dürfen, damit sie weiterhin die inländischen Kontonummern und Bankleitzahlen verwenden können und noch nicht die internationale Zahlungskontonummer IBAN (International Bank Account Number) gebrauchen müssen. Bis zum 1. Februar 2016 soll den Verbrauchern in Deutschland ohne zusätzliche Gebühren erlaubt sein, "inländische Zahlungen weiterhin nach dem vertrauten Muster unter Verwendung der bisherigen Kontokennung vorzunehmen", heißt es in dem Entwurf. Darin wird aber auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Konvertierung um freiwillige Angebote der Banken handelt.

Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) soll bis zum 1. Februar 2016 weiter möglich sein. Ohne SEPA-Begleitgesetz müsste das ELV zum 1. April 2014 wegen nicht mehr vorhandener EU-Kompatibilität wegfallen. Beim ELV gibt der Kunde der Verkaufsstelle eine Zahlungskarte (zum Beispiel BankCard). Der Verkäufer nutzt die auf der Karte vorhandenen Kontodaten nur zum Erstellen einer Einzugsermächtigung. Die Eingabe einer PIN-Nummer erfolgt nicht. Die Karte dient nicht als Zahlungsauthentifizierungsinstrument. Die Übergangsbestimmung soll auch dazu dienen, den betroffenen Wirtschaftsbereichen Zeit für die Entwicklung eines Nachfolgeinstruments auf Basis des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens (Single Euro Payments Area = einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum) zu geben.

Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme und regt an einigen Stellen Präzisierungen an.

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2. Wehrsold soll steuerfrei bleiben

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende bleiben auch in Zukunft steuerfrei. Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden dagegen steuerpflichtig, geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (17/10000) hervor. Der Wehrsold beträgt zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich.

Nach dem Gesetzentwurf wird ferner das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld (zur Zeit maximal 336 Euro im Monat) steuerfrei gestellt. Weitere Bezüge wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sollen allerdings steuerpflichtig sein. Die Bezüge für den Bundesfreiwilligendienst seien nach der bisherigen Gesetzeslage voll steuerpflichtig gewesen und nur aufgrund einer Billigkeitsregelung der Verwaltung steuerfrei gestellt worden, um eine Benachteiligung gegenüber den Bezügen für die freiwillig Wehrdienstleistenden zu vermeiden. "Mit dieser Gesetzesänderung ist die Billigkeitsregelung nunmehr entbehrlich", schreibt die Bundesregierung.

Ein weiterer Teil des Gesetzes betrifft die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen. Nach der derzeitigen Regelung seien Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt, schreibt die Bundesregierung. Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs. Diese ein-Prozent-Regelung wird beibehalten, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden. Maximal möglich ist eine Reduzierung des Listenpreises um 10.000 Euro. Für nach dem 31. Dezember 2013 angeschaffte Fahrzeuge wird dieser Höchstbetrag um jährlich 500 Euro reduziert. Die Regelung wird außerdem zeitlich auf bis zum 31. Dezember 2022 erworbene Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge beschränkt.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Reduzierung von Aufbewahrungsfristen vor. Im Steuerrecht sollen Unterlagen, die bisher zehn Jahre lang aufbewahrt werden mussten, nur noch acht Jahre aufbewahrt werden müssen. Ab 2015 soll diese Frist auf sieben Jahre verkürzt werden. Entsprechende Änderungen sollen auch im Handelsgesetzbuch erfolgen.

Ein weiterer Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie. Mit der Schaffung von zentralen Verbindungsbüros in allen EU-Ländern und der Entwicklung eines automatischen Informationsaustauschs sollen die nationalen Steuerbehörden bei der Steuerfestsetzung von grenzüberschreitenden Aktivitäten besser zusammenarbeiten können.

Die Mindereinnahmen durch das Jahressteuergesetz beziffert die Regierung für 2013 auf 265 Millionen Euro. Der Betrag soll bis 2016 auf 1,12 Milliarden Euro steigen.

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3. Steuerabkommen mit der Schweiz: Quellensteuer auf deutsche Kapitalanlagen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz sollen in Zukunft wie in Deutschland besteuert werden. Dafür sollen die Schweizer Zahlstellen eine der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 Prozent) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben. Dies sieht das von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 (17/10059) vor. Es werde darüber hinaus sichergestellt, dass unversteuerte Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft "einem nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko" unterliegen.

Erbschaften werden von dem Abkommen ebenfalls erfasst. Auf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von 50 Prozent erhoben werden. Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz "auf Basis realistischer Annahmen in einem pauschalierenden massentauglichen Verfahren" vereinbart worden. Für die Nachversteuerung wird das am 31. Dezember 2010 auf schweizerischen Konten oder Depots vorhandene Kapital zugrundegelegt. Die Nachversteuerung wird von schweizerischen Behörden vorgenommen. Sie erfolgt pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung.

Die Bundesregierung erwartet für 2013 Mehreinahmen in Höhe von 1,62 Milliarden Euro.

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4. Neun Menschen im ersten Quartal 2012 infolge antisemitischer Straftaten verletzt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im ersten Quartal dieses Jahres sind in Deutschland laut Bundesregierung neun Menschen infolge politisch motivierter Straftaten mit antisemitischem Hintergrund verletzt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/9901) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9795) weiter hervorgeht, wurden im ersten Quartal 2012 insgesamt 239 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet. Darunter waren laut Vorlage sieben Gewalttaten und 46 Propagandadelikte. Zu den genannten 239 Straftaten seien insgesamt 122 Tatverdächtige ermittelt und acht Personen festgenommen worden. Die angegebenen Zahlen werden sich den Angaben zufolge "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch (teilweise erheblich) verändern".

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5. 41 Menschen im April infolge politisch rechts motivierter Kriminalität verletzt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im April dieses Jahres sind in Deutschland 41 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/9898) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9794) weiter hervorgeht, wurden zu den für April 2012 erfassten 987 politisch rechts motivierten Straftaten insgesamt 408 Tatverdächtige ermittelt, von denen 382 männlich waren. 15 Männer wurden den Angaben zufolge festgenommen. Die genannten Zahlen können sich laut Regierung "aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise erheblich) verändern".

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6. Im Bundestag notiert: Steuerabkommen mit Bermuda

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Deutschland und die zum britischen Überseegebiet gehörende Inselgruppe Bermuda wollen bei Steuerverfahren in Zukunft besser zusammenarbeiten. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juli 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Bermuda über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (17/10043) vorgelegt. Bermuda habe den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke anerkannt. Das geschlossene Steuerabkommen mit Bermuda enthalte alle Kernelemente des OECD-Standards, schreibt die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 315 - 26. Juni 2012 - 11:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2012