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BUNDESTAG/3448: Heute im Bundestag Nr. 453 - 17.10.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 453
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Oktober 2012 Redaktionsschluss: 18:10 Uhr

1. Wirtschaft soll 2013 um ein Prozent wachsen
2. Grüne und Linke erneuern Kritik an Stiftung, Flucht Vertreibung, Versöhnung
3. Grüne wollen mehr Transparenz bei Vergabe von Sportgroßveranstaltungen. Koalition kündigt eigenen Antrag an
4. Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung: Experten sehen Handlungsbedarf
5. Unisex-Urteil kann zu höheren Krankenversicherungsbeiträgen führen
6. Außenministerium betont wichtige Rolle des Tourismus
7. Koalition und SPD für Förderung zeitgeschichtlicher Forschung zur Bundesrepublik und DDR



1. Wirtschaft soll 2013 um ein Prozent wachsen

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung geht in diesem Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 0,8 Prozent aus. Im kommenden Jahr soll es 1 Prozent betragen. Bisher erwartete die Regierung für kommendes Jahr 1,6 Prozent. Dies erklärte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) am Mittwochnachmittag im Haushaltsausschuss bei der Beratung des Etats 2013 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Rösler wies darauf hin, dass die andauernde Schuldenkrise das Wachstum der deutschen Wirtschaft weiterhin hemme. Es müsse alles getan werden, um den Euro zu stabilisieren und die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu halten. Als weiteren Schwerpunkt der Arbeit seines Ministeriums nannte er die Umsetzung der Energiewende.

Auch für die Sprecher der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ist die Energiewende die größte Herausforderung für das Ministerium. Daneben setzte sich aber vor allem die Union dafür ein, die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) noch mehr zu fördern. Dazu sollen eventuell bei der so genannten Bereinigungssitzung am 8. November Vorschläge gemacht werden. Darüber legten die Koalitionsfraktionen lediglich redaktionelle Änderungsanträge vor, denen der Ausschuss zustimmte.

Erfolglos blieben zahlreiche Anträge der Oppositionsfraktionen. So wollte die SPD unter anderem die berufliche Bildung für den Mittelstand um 15 Millionen auf 60,1 Millionen Euro aufstocken. Die Zuweisung für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW wollte die SPD um 27 Millionen Euro auf 596,15 Millionen Euro aufstocken.

Auch die Linksfraktion beantragte die GRW aufzustocken. Die Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation (ESA) in Paris sollten um 30 Millionen Euro auf 609,25 Millionen Euro gekürzt werden. Außerdem forderte die Linksfraktion unter anderem mehr Personal und Sachmittel für das Bundeskartellamt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderten in rund 20 Änderungsanträgen ebenfalls eine stärkere Förderung des Mittelstandes. Als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes sollten die Mittel für anderem für die Luft- und Raumfahrtforschung gekürzt werden.

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2. Grüne und Linke erneuern Kritik an Stiftung, Flucht Vertreibung, Versöhnung

Ausschuss für Kultur und Medien

Berlin: (hib/AW) Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben ihre Kritik an der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung am Mittwoch Nachmittag im Kulturausschuss erneuert. Der Ausschuss beriet über einen Antrag der Grünen (17/3064) vom Oktober 2010, in dem sie die Bundesregierung auffordert, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abberufung von Arnold Tölg und Hartmut Saenger aus dem Stiftungsrat der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung zu schaffen. Saenger und Tölg vertreten den Bund der Vertriebenen als stellvertretende Mitglieder im Stiftungsrat. Die Grünen begründeten diesen Vorstoß mit den "revisionistischen" Äußerungen von Tölg und Saenger, die zu einem Rückzug des Zentralrats der Juden sowie der Vertreter der Sinti und Roma aus dem Stiftungsrat geführt hätten. Unter diesen Bedingungen könne die Stiftung ihrem Zweck nicht gerecht werden. Die Grünen streben zudem eine Abschaffung des Blockwahlverfahrens für den Stiftungsrat an, damit in Zukunft die Wahl von Stiftungsratsmitgliedern "mit revanchistischen Positionen" verhindert werden könne.

Die Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD wiesen den Antrag der Grünen zurück. Dieser sei inzwischen zwei Jahre alt und habe sich überholt, hieß es übereinstimmend aus allen drei Fraktionen. Es stimme nicht, dass die Arbeit der Stiftung nicht vorangehe und blockiert sei. Stiftungsrat und wissenschaftlicher Beirat hätten die inhaltliche Konzeption zur Stiftungsarbeit und zur geplanten Dauerausstellung im August dieses Jahres einvernehmlich verabschiedet. Grüne und Linke hingegen argumentierten, dass sich an der prinzipiellen Situation nichts geändert habe - auch wenn der Antrag zwei Jahre alt sei.

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3. Grüne wollen mehr Transparenz bei Vergabe von Sportgroßveranstaltungen. Koalition kündigt eigenen Antrag an

Sportausschuss

Berlin: (hib/HAU) "Die Vergabeverfahren bei Sportgroßveranstaltungen müssen transparenter und demokratischer werden." Das forderte die Grünen-Abgeordnete Viola von Crammon während der Sitzung des Sportausschusses am Mittwochnachmittag. In einem Antrag (17/9982) fordere ihre Fraktion daher, menschenrechtliche und ökologische Standards bei der Vergabe stärker zu berücksichtigen. "Wir brauchen eine verpflichtende internationale Konvention", sagte von Crammon im Rahmen der Beratung des Antrages. Darin müsse festgeschrieben sein, dass neben den Ansichten der betroffenen Sportverbände auch die Expertisen der Menschen- und Bürgerrechtsorganisation in den jeweiligen Ländern Beachtung finden und auch die Regierungen der potenziellen Ausrichterländer eingebunden werden.

Zu den fragwürdigen Entscheidungen zählen nach Aussage von Crammons die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaften nach Katar und Russland, ebenso wie die der vergangenen Fußball-Europameisterschaft an die Ukraine. Als "Spitze des Eisberges" bezeichnete die Grünen-Abgeordnete jedoch die Vergabe der Eishockey-Weltmeisterschaften 2014 nach Weißrussland. "Solche internationalen Sportgroßereignisse dienen den Machtinhabern dazu, die eigene Macht zu zementieren", sagte sie. Korruption gebe es aber auch bei den großen internationalen Sportverbänden. Zu nennen sei dabei der Weltfußballverband (FIFA), bei dem zuletzt die Hinterziehung von 140 Millionen Schweizer Franken öffentlich geworden sei. Man müsse darauf reagieren, so von Crammon weiter, dass die großen Sportverbände wenig mit dem gemein hätten, als was sie ursprünglich konzipiert wurden. "Das ist kein kleiner Verein mit einem gemeinnützigen Bezug mehr, sondern ein Milliardenunternehmen." Daher müssten, so die Forderung in dem Antrag, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft neue Strukturen eingerichtet werden.

Von der SPD-Fraktion gab es Unterstützung für die Zielrichtung der Vorlage. Mehr Transparenz und die Erarbeitung von Standards bei der Vergabe sei richtig, sagte Gabriele Fograscher. Allerdings seien viele Punkte in dem Antrag "schwer umsetzbar". Zudem seien viele unterschiedliche Themen und viele unterschiedliche Adressaten der Forderungen miteinander vermengt worden. Daher sehe die SPD-Fraktion den Antrag skeptisch, sagte Fograscher. Die Unionsfraktion erkenne die Problematik, "wenn Sportverbände aus der ganzen Welt zusammenkommen, die eine andere Kultur und andere Politikbildern haben als wir", sagte Klaus Riegert. Er stimme auch der Einschätzung zu, dass die Themen Korruption sowie die Aufstellung internationaler Verbände "der Diskussion bedürfen". Gleichwohl sollte man auf einem anderen Wege an das Thema herangehen, als dies die Grünen getan hätten, betonte Riegert und kündigte die Vorlage eines eigenen Antrages an.

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4. Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung: Experten sehen Handlungsbedarf

Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/VER) Experten sehen mehrheitlich Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung und fordern eine entsprechende Gesetzgebung. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses mit sieben Fachleuten am Mittwochnachmittag. Anlass waren die Gesetzesinitiativen der drei Oppositionsfraktionen.

Nach Meinung der SPD-Fraktion ist die Vorschrift der Abgeordnetenbestechung nicht ausreichend. Deshalb hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/8613) eingebracht. Nach geltendem Recht seien Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen strafwürdig. Bis heute gebe es keine strafrechtliche Regelung, die sämtliche strafwürdige Verhaltensweise von Mandatsträgern im Bereich der Vorteilsannahme und -zuwendung erfasst. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf (17/1412), Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er "für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht". Wie die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (17/5933) erläutern, fordern das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption die Unterzeichnerstaaten auf, die Bestechung und die Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch werde die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschland in der Welt beschädigt.

Experte Sebastian Wolf von Transparency International aus Berlin, Wolfgang Jäckle, Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Münster sowie Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Humboldt-Universität Berlin begrüßten die drei Gesetzesinitiativen. Sie seien sehr "konstruktiv", sagte Wolf. Da allerdings jeder Entwurf Schwächen habe, forderte er indirekt eine Synthese. Wolf wies zudem darauf hin, dass mittlerweile in der deutschen Wirtschaft eine "breite Mehrheit" eine derartige Gesetzgebung befürworte. Dagegen kam Wolfgang Jäckle zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag der Grünen-Fraktion am geeignetsten wäre. Bernd Heinrich sah die Vorteile überwiegend bei dem Entwurf der SPD-Fraktion.

Gerald Kretschmer, Ministerialrat a.D. aus Bonn, und Kyrill-Alexander Schwarz, der an der Universität Würzburg Öffentliches Recht lehrt, wiesen alle drei Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung zurück und äußersten völkerrechtliche beziehungsweise verfassungsrechtliche Bedenken. Schwarz erklärte, dass es sich im internationalen Vergleich in Deutschland um ein "Luxusproblem" handeln würde. Er äußerte Verständnis dafür, diese Problematik auch in Deutschland zu thematisieren. Allerdings seien derartige Vorkommnisse hierzulande kaum vorhanden.

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5. Unisex-Urteil kann zu höheren Krankenversicherungsbeiträgen führen

Finanzausschuss/Öffentliches Fachgespräch

Berlin: (hib/HLE) Die privaten Krankenversicherungen haben Änderungen bei der Umsetzung des Unisex-Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verlangt, um bei der geschlechtsunabhängigen Erstkalkulation von Versicherungstarifen nicht so hohe Sicherheiten einrechnen zu müssen, "die zu unnötig hohen Beiträgen führen" würden. Der EuGH hatte nach Geschlecht unterschiedlich hohe Beiträge untersagt. In einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses erklärte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) am Mittwoch, die Bestandszusammensetzung sei im Zeitpunkt der Kalkulation des Tarifs nicht vorhersehbar. Da die Unternehmen erst spät auf Bestandswanderungen durch Beitragsanpassungen reagieren könnten, würden sie gezwungen, "von vornherein ein höheres Sicherheitsniveau, das heißt letztlich höhere Unisex-Beiträge, zu fordern". Diese Beitragssätze würden "tendenziell eher im Bereich der Frauen-Beiträge" liegen. Frauen müssen bisher in der Krankenversicherung höhere Beiträge zahlen als Männer. Mit einer Änderung der Beitragsanpassungsklausel könnten auch die "tendenziell sprunghaften, im Einzelfall auch sozialpolitisch kritischen Beitragsanstiege" geglättet werden, so der PKV.

Bei dem Fachgespräch ging es um vier Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion zum SEPA-Begleitgesetz zu Banküberweisungen und Lastschriften (17/10038). Die Änderungsanträge beinhalten Regelungen aus dem Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342), der nicht mehr rechtzeitig verabschiedet werden kann. Grund ist, dass auf europäischer Ebene keine Einigung über die Solvency II-Rahmenrichtlinie erzielt werden konnte, mit der die Kapitalausstattung der Versicherer verbessert werden soll. In den Änderungsanträgen geht es unter anderem auch um die Umsetzung des "Unisex-Urteils" des Europäischen Gerichtshofes. Danach müssen vom 21. Dezember 2012 alle Tarife in der privaten Krankenversicherung geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Für die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossenen Verträge bleibt es dagegen bei der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte die "rechtssichere Umsetzung des Unisex-Urteils". Es müsse aber klargestellt werden, dass die Regelung auch für die betriebliche Altersversorgung gelten soll. Darauf wies auch Professor Christan Armbrüster (Freie Universität Berlin) hin. Die Deutsche Aktuarvereinigung lobte die Umsetzung des EuGH-Urteils und zudem, "dass gleichzeitig wesentliche Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der deutschen Lebensversicherung noch im Jahr 2012 ergriffen werden".

Dabei geht es unter anderem um die Anpassung der Regelungen zur Bewertungsreservenbeteiligung aus festverzinslichen Wertpapieren. Der GDV erläuterte in seiner Stellungnahme, dass den Versicherten derzeit bei Beendigung eines Vertrages ein Teil der Reserven zustehe, die sich aus der Differenz zwischen Marktwert und Buchwert der Papiere ergeben. In einer Niedrigzinsphase wie jetzt führe dies dazu, dass die Versicherungen Wertpapiere mit hohen Zinsrenditen verkaufen müssten und zu 50 Prozent an abgehende Verträge auszuzahlen hätten. "Und das, obwohl eine Wiederanlage nur zu einem viel niedrigeren Zinssatz - der aktuell sogar unter dem Garantiezins liegt - möglich ist", kritisierte der GDV. Das sei nicht nur eine Benachteiligung der verbliebenen Versicherungsverträge, sondern schwäche auch die Risikotragfähigkeit der Unternehmen. Die jetzt vorgesehenen Änderungen stellten einen fairen Interessenausgleich zwischen abgehenden und verbleibenden Verträgen her.

Als "nicht haltbar" bezeichnete dagegen die Finanzjournalistin Barbara Sternberger-Frey (Öko-Test) die zur Begründung herangezogene Niedrigzinsphase auf den Finanzmärkten, auch wenn die Lage der Branche nicht einfach sei: "Gerade die Bewertungsreserven bei Festverzinslichen sind keine feste Größe, vielmehr schwanken sie im Zeitablauf und je nach Zinsentwicklung am Kapitalmarkt stark." So sei die Beteiligung der Kunden aufgrund abgeschmolzener Bewertungsreserven in diesem Jahr bereits deutlich rückläufig. Mit der Änderung falle man hinter das zurück, was das Bundesverfassungsgericht seinerzeit gefordert hatte.

Auch der Bund der Versicherten widersprach der Versicherungswirtschaft und lehnte die Änderung ab. Die meisten Lebensversicherungsverträge würden vor Ablauf gekündigt, bei einer Laufzeit von 35 Jahren etwa 75 Prozent aller Verträge. "Demnach trifft die ausgeführte Argumentation nur für eine Minderheit der Verbraucher zu. Die Mehrheit der Verbraucher wird jedoch schlechter gestellt, indem sie nicht an den aus ihren Prämien gebildeten Bewertungsreserven beteiligt werden." Für Professor Hermann Weinmann (Hochschule Ludwigshafen) hat die Versicherungsbranche ein Glaubwürdigkeitsproblem, weil sie die Bewertungsreserven gegenüber den Kunden nicht ausweise. Bewertungsreserven und Überschussbeteiligung seien zusammen zu sehen: "Es geht also um die Notwendigkeit der Verbesserung der Informationsgrundlagen während der Vertragslaufzeit und insbesondere bei Vertragsende beziehungsweise im Rentenbezug", sagte Weinmann.

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6. Außenministerium betont wichtige Rolle des Tourismus

Ausschuss für Tourismus

Berlin: (hib/JBB) Der Tourismus spielt für die deutsche Außenpolitik und Außenwahrnehmung eine sehr wichtige, bisher unterschätze Rolle. Das sagte Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) in einem Gespräch mit den Mitgliedern des Tourismusausschusses am Mittwoch, den 17. Oktober. Deutschland lebe von seiner "internationalen Vernetzung" und dazu gehöre nicht nur der wirtschaftliche Export, sondern auch der persönliche Kontakt. Neben der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sei hier vor allem der Tourismus von Bedeutung. Durch den persönlichen Austausch vor Ort gewinne man "Botschafter für Deutschland". Der Tourismus habe zudem auch eine "ganz entscheidende Bedeutung für die Entwicklungshilfe" und fördere die Demokratie. Dass in Ländern wie Tunesien oder Marokko nach den Revolutionen keine fundamentalistischen Regime an die Macht gekommen sind, liege auch am Tourismus, sagte der Außenminister. Nicht nur die wirtschaftliche Verflechtung habe damit zu tun, sondern auch der Austausch von Ideen und der persönliche Kontakt. Tourismus bringe eben auch immer ein Stück Aufgeschlossenheit und Offenheit in die Länder, so Westerwelle.

Nach Änderungen in der Vergabe von Reisevisen erkundigte sich dabei die CDU-Fraktion. Hier gäbe es immer wieder Forderungen aus der Wirtschaft und aus der Tourismusindustrie, die Vergabe zu erleichtern, sie einfacher und schneller zu gestalten. Die SPD-Fraktion wollte wissen, was sich bei den Haushaltsberatung für das Auswärtige Amt "im Hinblick auf die konsularische Betreuung" der Reisenden geändert habe. Innerhalb des Haushaltes des Außenministeriums sei die Finanzierung der konsularischen Betreuung der für den Tourismus größte Posten und auch gerade für die Urlauber vor Ort in Notsituationen besonders wichtig. Die FDP-Fraktion erkundigte sich nach den Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) und dem Auswärtigen Amt zu verbessern. Dort, wo die DZT nicht so viele Niederlassungen habe wie das Außenministerium, könne doch eine "verstärkte Kooperation" stattfinden und neben der Werbung für Deutschland als Wirtschaftsstandort auch "der Tourismus stärker mit eingebracht werden", so die Fraktion. Nach den "objektiven und nachvollziehbaren Kriterien", anhand derer die Reisewarnungen und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes festgemacht werden, fragten Vertreter der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Diese seien sowohl für die Reisenden als auch für die Tourismuswirtsschaft sehr wichtig, was man gerade während der Revolution in Ägypten gesehen habe. Alle Fraktionen erkundigten sich nach der Vereinbarkeit von Tourismus und Menschenrechten im Hinblick auf nicht-demokratische Länder.

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7. Koalition und SPD für Förderung zeitgeschichtlicher Forschung zur Bundesrepublik und DDR

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Fraktion die zeitgeschichtliche Forschung zur Bundesrepublik Deutschland und zur DDR "durch Schaffung guter wissenschaftlicher Rahmenbedingungen" fördern. In einem gemeinsamen Antrag der drei Fraktionen (17/11001), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, in ihren Ministerien und nachgeordneten Behörden für ein "forschungsfreundliches Klima zu werben", das historische Forschung "zu angemessenen Bedingungen, etwa durch Gebührenbefreiungen, ermöglicht".

Zudem soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge beim Institut für Zeitgeschichte München-Berlin und beim Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam eine Bestandsaufnahme in Auftrag geben, "die den aktuellen Forschungsstand und bestehenden Forschungsbedarf zur Geschichte der staatlichen Behörden und Institutionen im frühen Nachkriegsdeutschland (Bundesrepublik und DDR) ermittelt".

Ferner wollen die drei Fraktionen die Novellierung des Bundesarchivgesetzes "wissenschaftsförderlich gestaltet" wissen. Dabei sollen laut Antrag die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die unmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen zur Abgabe ihrer Unterlagen nach spätestens 30 Jahren gesetzlich verpflichtet werden. Daneben soll die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gesetze über die Bundesgerichte "mit forschungserleichternden Regelungen zur Einsicht in Akten abgeschlossener Verfahren" vorlegen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 453 - 17. Oktober 2012 - 18:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2012