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BUNDESTAG/3494: Heute im Bundestag Nr. 499 - 07.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 499
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 7. November 2012 Redaktionsschluss: 12:00 Uhr

1. Externe Anwälte und Wirtschaftsprüfer sollen BER-Projekt überprüfen
2. Sozialausschuss will Länder bei Ausgaben für Grundsicherung entlasten
3. Forscher müssen in ethischen Fragen stärker begleitet werden
4. Rechtsausschuss beschließt Expertenanhörung zum Thema Beschneidung



1. Externe Anwälte und Wirtschaftsprüfer sollen BER-Projekt überprüfen

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin: (hib/MIK) Eine externe Anwaltskanzlei und externe Wirtschaftsprüfer sollen die Vorgänge um die Verschiebung des Starttermins des Berliner Flughafens BER überprüfen. Die Aufträge dafür sollen am 7. Dezember erteilt werden, die Ergebnisse sollen "spätestens" bis Ende März 2013 vorliegen. Dies erklärte Verkehrs-Staatssekretär Rainer Bomba, der einer von zwei Vertretern des Bundes im BER-Aufsichtsrat ist, am Mittwochmorgen im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Weiter erklärte er, dass die Geschäftsführung für das Jahr 2011 keine Tantiemen erhalten werde.

Bomba geht davon aus, dass mit den weiteren Arbeiten Mitte November begonnen wird. Dann würden wieder 200 Arbeiter auf der Baustelle sein. Obwohl man "noch nicht über den Berg" sei, geht der Staatssekretär davon aus, dass der 27. Oktober 2013 als Tag der Eröffnung gehalten werden kann und die prognostizierten Mehrkosten von rund 1,2 Milliarden Euro nicht überschritten werden.

Der Leiter der vom Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) eingesetzten BER-Sonderkommission erklärte, dass es schon im März dieses Jahres zwei Schreiben unter anderem des Beratungsunternehmens McKinsey an die Geschäftsführung gegeben habe, in denen deutlich wurde, dass die Inbetriebnahme gefährdet sei. Die Geschäftsführung habe es versäumt, den Aufsichtsrat unmittelbar darüber in Kenntnis zu setzen. BER-Geschäftsführer Rainer Schwarz wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wenig später ein Brief von McKinsey eingegangen sei, in dem das erste Schreiben relativiert worden sei. Der Aufsichtsrat sei am 20. April über die Risiken informiert worden.

Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11168), in dem die Entlassung des Geschäftsführers gefordert wird, wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen vertagt. Erst solle der Bericht der Anwaltskanzlei abgewartet werden. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass der Bund nur zwei von insgesamt 15 Aufsichtsratsmandaten besetzt. Die Abgeordneten aller Fraktionen betonten, dass es wichtig sei, den Flughafen pünktlich fertigzustellen.

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2. Sozialausschuss will Länder bei Ausgaben für Grundsicherung entlasten

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/VER) In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag haben die Mitglieder mehrheitlich für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" (17/10748) ausgesprochen.

Indem der Bund die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt, sollen die Länder und Kommunen entlastet werden. Um dieses Vorhaben umzusetzen, sollen sozialhilferechtliche Vorschriften geändert werden. Deshalb hat die Bundesregierung den genannten Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

In der Ausschusssitzung wurde zuerst positiv über einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu der Gesetzesinitiative beschieden. Für den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung. Sie hatte selbst einen Antrag mit dem Titel "Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1:1 an Kommunen weiterreichen" (17/8606) in den Bundestag eingebracht. Darin fordert sie unter anderem, den Finanzierungsmodus dahingehend zu ändern, dass die Abrechnung und Erstattung der Kosten auf der Basis der laufenden Nettokosten erfolgen soll. Der Antrag wurde, ebenfalls in einer geänderten Fassung, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der SPD- und der Grünenfraktion abgelehnt.

Beide Vorlagen sind am morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Beratung Thema im Bundestagsplenum. Ab etwa 12:30 Uhr werden die Abgeordneten über die Finanzierung der Grundsicherung debattieren. Für die Aussprache sind 30 Minuten veranschlagt.

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3. Forscher müssen in ethischen Fragen stärker begleitet werden

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Öffentliches Fachgespräch)

Berlin: (hib/ROL) Die Wissenschaft braucht Freiheit. Diese darf aber nicht absolut gesetzt werden. Über diese Grundthese waren sich im Wesentlichen alle Experten einig, die der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag zu einem Öffentlichen Fachgespräch zum Thema "Umgang mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen" ins Berliner Paul-Löbe-Haus eingeladen hatte. Nicht wenige Wissenschaftler müssen das Spannungsverhältnis zwischen Forschungs- und Publikationsfreiheit einerseits und Sicherheitsaspekten andererseits austarieren, da manche Ergebnisse das Potential bergen, missbraucht werden zu können.

Jörg Hacker, Präsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina betonte, dass die Sicherheit der Bevölkerung immer oberstes Gut sei. Er empfahl, Experimente vor Beginn der praktischen Arbeit auf die Dual-Use-Problematik zu bewerten. Aber er machte auch deutlich: "Die Ergebnisse selbst sollten dann publiziert werden." Unter Dual-Use versteht man Forschung, die zum Wohle der Menschheit betrieben wird, die in den falschen Händen aber zur Katastrophe führen kann.

Neben der Sensibilisierung für die Dual-Use-Problematik hob Alexander Kurz, Vorstandsmitglied der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, das Thema Sicherheit im IT-Bereich hervor. Es müsse sicher gestellt werden, dass sicherheitsrelevante Ergebnisse nicht in die Hände Dritter gerieten.

Christof Potthof vom Gen-ethischen Netzwerk forderte verlässliche Verfahren, die auch rechtlich bindend seien. Im Allgemeinen seien internationale Vereinbarungen freiwilligen Selbstverpflichtungen vorzuziehen.

Rechtliche Regelungen seien nur begrenzt geeignet, um die Dual-Use-Potenziale zu erkennen, zu verhindern oder inhärente Risiken zu minimieren, war die These von Lars Schaade, Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts. Bei der Problematik sei die Wissenschaft auch selbst gefordert. Es müssten internationale und national abgestimmte Verhaltensregeln entwickelt werden.

Ulrich Sieber, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, forderte dazu auf, stärker zwischen rechtlichen und ethischen Grenzen zu unterscheiden. Für die rechtliche Seite sei die Einrichtung einer Compliance Abteilung sinnvoll, also einer juristischen Abteilung innerhalb der Forschungseinrichtung. Für ethische Fragestellungen müsste es ebenfalls eine Abteilung oder Kommission geben, um Risiken zu verhindern und dem Wissenschaftler bei seiner Gewissenentscheidung Rat geben zu können. Hierbei ginge es um Selbstregulierung und nicht um gesetzliche Regulierung.

Günter Stock von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften setzte sich dafür ein, den Nutzen und die Risikobewertung nicht nur am Anfang und am Ende eines Forschungsvorhabens vorzunehmen, sondern den Wissenschaftler durch ein Gremium vor allem auch während des Forschungsprozesses zu begleiten. So ein Gremium stelle darüber hinaus eine partielle Öffentlichkeit dar, die die notwendige wissenschaftliche Anerkennung für den Forscher garantiere, ohne das dieser sicherheitsrelevante Forschungsergebnisse publizieren müsste. So wären sicherheitsrelevante Ergebnisse nicht für jedermann zugänglich, der Forscher hätte aber seiner Publikationspflicht genüge getan.

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4. Rechtsausschuss beschließt Expertenanhörung zum Thema Beschneidung

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss wird am Montag, 26. November 2012, eine Expertenanhörung zum Thema Beschneidung durchführen. Das haben die Ausschussmitglieder in ihrer Sitzung am Mittwochvormittag einstimmig beschlossen. Beginn der Anhörung wird um 12 Uhr sein. Im Mittelpunkt wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (Drucksachen-Nummer liegt noch nicht vor) sein.

Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres vollständigen Namens und Geburtsdatums direkt beim Rechtsausschuss per E-Mail (rechtsausschuss@bundestag.de) oder Fax (030/227-36081) anmelden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 499 - 7. November 2012 - 12:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2012