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BUNDESTAG/3652: Heute im Bundestag Nr. 052 - 30.01.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 052
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. Januar 2013 Redaktionsschluss: 13:30 Uhr

1. Menschenrechtsbeauftragter fordert weitere Lockerungen für Myanmar
2. Abschließende Beratung des Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetzes
3. Sachverständige begrüßen Vorschläge zur Stärkung der Innenstädte



1. Menschenrechtsbeauftragter fordert weitere Lockerungen für Myanmar

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/AHE) Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), plädiert für die Aufhebung der bisher lediglich suspendierten EU-Sanktionen gegenüber Myanmar. Mit dem Öffnungs- und Demokratisierungsprozess des ehemaligen Militärregimes in den vergangenen zwei Jahren seien "große Sprünge nach vorne" gemacht worden, sagte Löning am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. So sei etwa die Parlaments-Nachwahl im vergangenen Jahr "im Großen und Ganzen" frei und fair verlaufen, die Pressezensur sei abgeschafft worden. Das myanmarische Militär habe erste Schritte zur Demobilisierung von Kindersoldaten unternommen.

Gleichwohl stehe das Land vor gewaltigen Herausforderung etwa beim Aufbau von Verwaltungsstrukturen und bei der Befriedung von Konflikten mit und zwischen ethnischen und religiösen Minderheiten, betonte Löning. So seien Kämpfe zwischen Militär und ethnischen Milizen 2011 in der Region Kachin wieder aufgeflammt, in der Region Rakhine gebe es erhebliche Spannung zwischen der buddhistischen Mehrheit und den Rohingyas, einer muslimischen Minderheit. Löning wies außerdem darauf hin, dass die Frage nicht abschließend geklärt sei, ob in Myanmar noch politische Gefangene inhaftiert seien. Eine Aufhebung der noch gegen das alte Militärregime verhängten und im Moment ausgesetzten EU-Sanktionen dürfe deshalb "kein Blankoscheck" sein.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gudrun Kopp (FDP), betonte, dass Deutschland seit der Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit im vergangenen Jahr 12,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt habe. Gefördert würden etwa Projekte bei der beruflichen Bildung und beim Ausbau des Bankensektors zur Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Ende Januar hätten sich zudem die internationale Gläubigerstaaten im "Pariser Club" darauf verständigt, Myanmar die Hälfte seiner Auslandschulden zu erlassen, sagte Kopp.

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2. Abschließende Beratung des Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetzes

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/TVW) Der Gesundheitsausschuss hat heute darüber beraten, wie die Politik den wachsenden Herausforderungen bei der Bekämpfung von Krebs begegnen kann. Beratungsgegenstand war ein Gesetzentwurf zur Krebsfrüherkennung und zu den klinischen Krebsregistern (17/11267). Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und den flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern mit gesetzlichen Maßnahmen zu fördern. Beraten wurde zudem über eine Reihe von Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf. Im Zentrum stand dabei eine Regelung zu den sogenannten Bonuszahlungen für Krankenhausärzte, die am vergangenen Montag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung gewesen war. Darin geht es um Zielvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und Ärzten, die sich auf Art und Menge einzelner medizinischer Leistungen beziehen. Nach dem Willen der Koalition soll die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beauftragt werden, in ihren Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung mit leitenden Krankenhausärzten gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) Empfehlungen zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen abzugeben.

Bei den Ausschussberatungen machten die Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU geltend, aus der öffentlichen Anhörung am vergangenen Montag zu den sogenannten Bonusregelungen die richtigen Schlüsse gezogen zu haben. Nunmehr sollen die Empfehlungen, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) ausspricht, klarstellen, "dass Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, ausgeschlossen sein sollen", sagten die Abgeordneten. Man folge damit einem Vorschlag der BÄK, der zudem von dem Sachverständigen Prof. Sodann für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt worden sei. Nach Ansicht der Unionsabgeordneten gilt damit künftig die schärfste Regelung, die überhaupt rechtlich möglich sei.

Aus Sicht der Abgeordneten der Fraktion der SPD gehen die von der Koalition geplanten Regelungen zu den Bonusverträgen - auch in der nunmehr geänderten Fassung - hingegen nicht weit genug. "Wir können nicht erkennen, dass sich mit den Regelungen das Problem lösen lässt", meinten die Abgeordneten. Denn es sei kaum zu erwarten, dass die DKG wirklich konstruktive Vorschläge zu den Zielvereinbarungen machen werde. Zudem kritisierten die SPD-Abgeordneten, dass die Regelung auf die leitenden Ärzte beschränkt werden solle. Krankenhäuser schlössen auch mit Oberärzten und Assistenzärzten Zielvereinbarungen ab. In seiner Gesamtheit ist das Gesetzesvorhaben nach Auffassung der SPD hingegen grundsätzlich zu begrüßen. Dies gelte insbesondere für die vorgesehene Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für einen flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern. Die Regelungen "tragen zur Verbesserung der Qualität der Krebsbehandlung bei", bestätigten die Abgeordneten.

Auch die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürworten die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzentwurfs. Vor allem das Vorhaben, ein flächendeckendes Krebsregister einzuführen, sei zu begrüßen. Bei der Früherkennung konzentriert sich der Entwurf nach Ansicht der Grünen jedoch zu stark auf die Sekundärprävention. Er trage zu wenig der Tatsache Rechnung, dass der Nutzen mancher Früherkennungsmaßnahmen für die Patienten zweifelhaft sei. "Die Patientinnen und Patienten sollten erst einmal zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden, bevor man sie zur Teilnahme an der Früherkennung auffordert", sagten die Grünen. Für wenig überzeugend halten die Abgeordneten auch die von der Koalition vorgeschlagenen Formulierungen zu den Bonuszahlungen. Es verheiße nicht Gutes, dass die DKG sich in der Anhörung am Montag eher ablehnend zu Einschränkungen bei den Zielvereinbarungen geäußert habe.

Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke bewerteten lediglich die geplanten Neuregelungen zu den Krebsregistern positiv. Damit werde es gelingen, einen bundesweit einheitlichen Datensatz über die Behandlung von Krebsfällen zu erhalten. Dagegen beurteilt die Linke die Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung eher skeptisch. Es sei ein Fehler, "dass die Früherkennungsprogramme nicht mit den Krebsregistern verkoppelt werden", meinten die Abgeordneten. Vor Bonuszahlungen für Chefärzte hätten Ärzteverbände und Gewerkschaften schon seit langem gewarnt. Auch aus Sicht der Linken sei es mehr als fraglich, ob die Vertragsfreiheit von Krankenhäusern und Ärzten höher zu bewerten sei als der Schutz der Patienten. "Aus unserer Sicht gehören die Bonusverträge einfach per Gesetz abgeschafft", äußerten die Linken.

Die Abgeordneten der Fraktion der FDP räumten ein, dass mit der ursprünglichen Version des Änderungsantrages das Ziel der Koalition, Bonusverträge von Krankenhausärzten künftig zu verhindern, möglicherweise nicht erreicht worden wäre. Daher habe man sich für eine neue Formulierung entschieden. Diese sei auch umfassend genug. "Die Formulierungen in dem Änderungsantrag beziehen sich auf alle Zielvereinbarungen, nicht nur auf die für Chefärzte", erklärten die FDP-Abgeordneten. In seiner Gesamtheit werde mit dem vorliegenden Gesetz ein großer Schritt vollzogen. Dies gelte insbesondere auch für das Thema Transparenz. Die Qualitätsberichte würden mit Sicherheit - und nicht zuletzt mit Hilfe der Medien - dazu beitragen, öffentlichen Druck auf die Krankenhäuser auszuüben. Künftig werde es ihnen schwer fallen, eine Strategie der unbedingten Mengenausweitung zu verfolgen.

Der Gesetzwurf, der im Ausschuss abschließend beraten wurde, fand eine Mehrheit aus CDU/CSU und FDP, hingegen enthielten sich SPD, Linke und Grüne der Stimme. Der Änderungsantrag zu den Bonusregelungen wurde ebenfalls mit der Koalitionsmehrheit, aber gegen die Stimmen von SPD und Linken bei Stimmenthaltung der Grünen angenommen.

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3. Sachverständige begrüßen Vorschläge zur Stärkung der Innenstädte

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Anhörung)

Berlin: (hib/MIK) Die Vorschläge der Bundesregierung zur Stärkung der Innenstädte finden weitgehend die Zustimmung der Experten. Dies wurde am Mittwochvormittag deutlich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dabei ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Stärkung der Innentwicklung in den Städten und Gemeinden und zur weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" (17/11468) sowie um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Baugesetzbuch wirklich novellieren" (17/10846).

Die Bundesregierung präzisiert in ihrem Gesetzentwurf unter anderem die Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und benennt die Möglichkeit zur Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan. Kindertagesstätten sollen in reinen Wohngebieten in angemessener Größenordnung allgemein zulässig sein. Darüber hinaus soll eine Regelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen aufgenommen werden. Den Begünstigungstatbestand zur Unterstützung des Strukturwandels in der Landwirtschaft will die Regierung "maßvoll" erweitern.

Eine "maßvolle" Verdichtung und Nutzungsmischung im Innenbereich der Städte wollen Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag ermöglichen. Sie fordern eine Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsordnung. Zusätzlich sollen Brachflächenkataster angelegt werden, die eine "strategische Grünraum- und Freiflächenplanung eine Flächenbewertung nach den Kriterien Biodiversität und Grünraumvernetzung, Klimafolgenanpassung und Naherholung beinhalten".

Hilmar von Lojewski von der die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte in seiner Stellungnahme "ausdrücklich" den Vorrang der Innenentwicklung in den Planungsleitlinien des Baugesetzbuches. Durch die Ausgestaltung als "Soll"-Vorschrift sei bereits ein hoher Grad an Verbindlichkeit erreicht, der aber den Gemeinden dennoch den nötigen Abwägungsspielraum lasse, um auch andere gleichwertige Planungsbelange berücksichtigen zu können.

Auch Andreas Mattner vom Zentralen Immobilien Ausschuss begrüßte die Vorschläge zur Stärkung der Innenstädte, die sich vielfach konsequent am Leitbild der kompakten Stadt der kurzen Wege orientierten. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gelte es, die Innenentwicklung zu unterstützen, die Landschaft vor der weiteren Zersiedlung zu schützen und mehr Spielraum für einen verdichteten Städtebau zu eröffnen. Weiter forderte er aus Sicht der Immobilienwirtschaft, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Investitionssicherheit zu schaffen. Dies gelte für große Infrastrukturprojekte wie für komplexe Projektentwicklungen der Immobilienwirtschaft gleichermaßen.

Für Christfried Tschepe (Bundesarchitektenkammer) sind die Regelungen geeignet, die Innenentwicklung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Toleranz und Akzeptanz von Nutzungsmischung, Nutzungsvielfalt und Nutzungsdichte zu fördern und zu erleichtern. Er hielt den zeitnahen Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens für wichtig, heißt es in seiner Stellungnahme.

Für Nicola Krettek vom Naturschutzbund Deutschland ist die vorgeschlagene Novellierung des Baugesetzbuches ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie schlägt zudem vor, eine Kosten-Nutzen-Analyse der beabsichtigten Planungen einzuführen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Privilegierung von Vorhaben im Außenbereich lehnte sie hingegen "grundsätzlich" ab.

Helmut Born vom deutschen Bauernverband unterstützte auch die vorgesehene Stärkung der Innenstädte, um die Neuinanspruchnahme von Flächen auf der "grünen Wiese" weitestgehend zu vermeiden. Der Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Flächen müsse in Deutschland und weltweit oberste Priorität haben. Böden müssten für die landwirtschaftliche Produktion besser geschützt und effizient zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben genutzt werden. Allerdings lehnte er die vorgesehene Begrenzung der Zulässigkeit von Stallanlagen für gewerbliche Betriebe im Außenbereich ab, weil dadurch der Landwirtschaft Wettbewerbshemmnisse aufgebürdet würden. Die Tierhaltung sei der bedeutendste Wirtschaftszweig in der Landwirtschaft. Mehr als 2,5 Millionen Arbeitsplätze würden im Zusammenhang mit der Tierhaltung stehen.

Im Gegensatz zum Bauernverband begrüßten die kommunalen Spitzenverbände die vorgesehene Begrenzung. Dies sei die notwendige Voraussetzung dafür, dass die kommunale Bauleitplanung ihre ureigenste Aufgabe, nämlich die Abwägung planerischer Bewältigung unterschiedlicher Nutzungsbelange, wieder erfüllen und einer ungesteuerten Zersiedlung des Außenbereichs durch eine Vielzahl von Großanlagen wieder begegnen könne.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 052 - 30. Januar 2013 - 13:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2013