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BUNDESTAG/3718: Heute im Bundestag Nr. 118 - 04.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 118
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 4. März 2013 Redaktionsschluss: 12:50 Uhr

1. Regierung betont Bedeutung politischer Stiftungen für Erhalt der Demokratie
2. Regierung unterrichtet über Stellenplanung und -besetzung bei der Bundespolizei
3. Entschädigung für "Zwangsgermanisierte" nach Versorgungsgesetz möglich
4. SPD legt Kleine Anfrage zur Gründung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung vor
5. SPD-Fraktion fragt nach "Umgang mit rassistisch-antisemitischen Hetzschriften"
6. Im Bundestag notiert: Lizenzeinnahmen aus urheberrechtlich geschützten Werken des Bundes



1. Regierung betont Bedeutung politischer Stiftungen für Erhalt der Demokratie

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die politischen Stiftungen sind aus Sicht der Bundesregierung im Zusammenwirken mit den weiteren Trägern politischer Bildung "von maßgebender Bedeutung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Demokratie". Sie verfolgten die Zielsetzung, durch gesellschaftspolitische und demokratische Bildung im In- und Ausland die Beschäftigung der Bürger mit politischen Sachverhalten anzuregen und Interesse für eine aktive Beteiligung an Politik und Demokratie zu wecken, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12428) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12252). Die Arbeit der politischen Stiftungen beinhalte "vielfältige Angebote für eine allen interessierten Bürgern zugängliche offene Diskussion politischer Fragen". Als parteinahe und dennoch unabhängige Institutionen repräsentierten sie dabei das "Spektrum der politischen Grundströmungen im Rahmen der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung".

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2. Regierung unterrichtet über Stellenplanung und -besetzung bei der Bundespolizei

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Stellenplanung und -besetzung bei der Bundespolizei ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/12432) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12261). Wie die Bundesregierung darin ausführt, werden in der Bundespolizei "alle besetzbaren Planstellen" besetzt. Ziel der Personalwirtschaft sei stets die "möglichst optimale Nutzung aller Planstellen und der Erhalt des Personalkörpers in der durch den Bundeshaushaltsplan vorgegebenen Stärke". Frei bleibende Planstellen könnten sich aus haushaltsrechtlichen Beschränkungen in der Stellenbewirtschaftung ergeben oder aus dem "Erfordernis personalwirtschaftlicher Dispositionen". So müsse beim "Zulauf von Ausbildungsjahrgängen zeitgerecht eine entsprechende Zahl an Planstellen für die Übernahme der Ausbildungsabsolventen frei sein".

Dass aktuell im mittleren Dienst mehr Beamte als Planstellen vorhanden seien und es im gehobenen Dienst genau umgekehrt sei, sei Folge der jährlichen Stellenhebungen aus dem "Attraktivitätsprogramm II" für den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei, heißt es in der Antwort weiter. So seien seit 2004 in zehn Raten jährlich 635 Planstellen des mittleren in Planstellen des gehobenen Dienstes gehoben worden mit dem Ziel, den Anteil des gehobenen Polizeivollzugsdienstes am gesamten Personalkörper von 20 Prozent auf 40 Prozent zu erhöhen. Die Beamten des mittleren Dienstes stiegen jedoch nicht zeitgleich mit der Hebung einer Planstelle in den gehobenen Dienst auf, sondern müssten sich in einer Aufstiegsausbildung für den gehobenen Dienst qualifizieren.

"In der Übergangszeit werden sie - haushaltsrechtlich zulässig - bereits auf Planstellen des gehobenen Dienstes geführt", schreibt die Regierung. Beamtenrechtlich werde ihnen aber erst mit Abschluss der Ausbildung auch ein Amt des gehobenen Dienstes übertragen. Mit der Konsolidierung der Personalsituation nach Abschluss des Attraktivitätsprogramms II mit dem Haushalt 2013 werde mittelfristig die Zahl an Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes sowie die Zahl an Planstellen für den mittleren beziehungsweise den gehobenen Dienst "wieder im Einklang miteinander stehen".

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3. Entschädigung für "Zwangsgermanisierte" nach Versorgungsgesetz möglich

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Von der "Zwangsgermanisierung" Betroffene können als Ausgleich für erlittene physische und psychische Gesundheitsschäden unter Umständen Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz geltend machen. Die Bundesregierung plane keine darüber hinausgehende spezielle Wiedergutmachungsregelung für Fälle von "Zwangsgermanisierung", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/12433) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/12268). Auch Initiativen einer weiteren historischen und politischen Aufarbeitung der "Zwangsgermanisierung" seien nicht vorgesehen.

In ihrer Antwort schließt sich die Regierung der Auffassung der Fragesteller an, dass die "Zwangsgermanisierung" angesichts der Tatsache, "dass die SS an Kindern in den besetzten Ländern auf der Grundlage der nationalsozialistischen Rassenhygiene und Gesundheitsideologie rassebiologische Untersuchungen durchführte, um 'rassisch wertvollen' Nachwuchs zu gewinnen, durchaus als Ausdruck der rassistischen Volkstumspolitik der Nationalsozialisten zu bewerten" sei.

Im Vorwort der Fraktion wird erläutert, zu den zahlreichen während des "Dritten Reiches" begangenen Verbrechen habe die systematische Verschleppung von Kindern gehört, denen "arische" Merkmale zugeschrieben worden seien. Weiter schreiben die Abgeordneten: "Aus den besetzten Gebieten wurden solche Kinder ins Reichsgebiet verbracht, um 'eingedeutscht' bzw. 'rückgedeutscht' zu werden. Betroffen waren sowohl Kinder aus Waisenheimen, Kinder ermordeter Partisanen als auch Kinder, die unter Androhung von Gewalt ihren Eltern weggenommen wurden."

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4. SPD legt Kleine Anfrage zur Gründung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung vor

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) In Berlin soll ein Institut für Gesundheitsforschung gegründet werden. Das hatten in einer gemeinsamen Pressekonferenz im November 2012 die damalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan (CDU), und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), angekündigt. Der Mitteilung waren langwierige Verhandlungen über Möglichkeiten einer engeren Kooperation von Max-Delbrück-Zentrum und Charité vorausgegangen. In ihrer Kleinen Anfrage "Gründung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung" (17/12447) will die SPD-Fraktion wissen, inwieweit es sich beim "Berliner Institut für Gesundheitsforschung" um eine "einmalige" Konstruktion handelt, wie es Annette Schavan gesagt hatte. Zudem interessiert die SPD, wie die Bundesregierung die Aussage begründet, dass das neue Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) die Stärken der beiden Einrichtungen Karlsruhe Institut für Technologie (KIT) und Forschungsallianz Jülich-Aachen (JARA) kombiniere, und um welche Stärken es sich handelt.

Auch interessiert die Fraktion, ob es zutreffend ist, dass die damalige Bildungsministerin Schavan in dem neuen Institut ein Modellprojekt für die gesamte Republik sieht und ob die Planungen zur Gründung des BIG in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz thematisiert wurde. In ihrem umfangreichen 46-Punkte-Katalog zu Verwaltungs- und Personalfragen und der Zusammensetzung der Mittel von 300 Millionen Euro bis 2018 will die SPD auch wissen, auf welchem Wege die geplante, enge Vernetzung von Grundlagenforschung und universitätsmedizinischer Versorgung realisiert werden soll und welche Ansätze zur Stärkung der medizinischen Forschung und zur Entwicklung neuer Aufstiegschancen für klinische Forscher im Rahmen des neuen Instituts vorgesehen sind. Auch fragt die Fraktion, welche Finanzierung zur Förderung der geplanten "Tandem-Teams von Nachwuchswissenschaftlern und jungen Ärzten" genutzt werden und ob auch zur Diskussion stehe, Bundesmittel zur Finanzierung der jungen Ärzte einzusetzen.

Ferner fragt die SPD, ob die Bundesregierung in zukünftigen Fällen von Kooperationen von außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Hochschulen ein wissenschaftsgetriebenes Verfahren etablieren wird, um erfolgversprechende Standorte zu identifizieren.

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5. SPD-Fraktion fragt nach "Umgang mit rassistisch-antisemitischen Hetzschriften"

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Den Umgang mit rassistisch-antisemitischen Hetzschriften thematisiert die SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/12426). Darin verweist die Fraktion darauf, dass der Nachdruck und die Verbreitung von Adolf Hitlers "politisch-ideologischer Schrift 'Mein Kampf' in der Bundesrepublik Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkrieges nicht möglich ist". Das werde sich voraussichtlich am 1. Januar 2016 ändern.

Wie die Abgeordneten ausführen, wurde im Rahmen von Maßnahmen der alliierten Entnazifizierung nach dem Zweiten Weltkrieg der Freistaat Bayern Inhaber der Urheber- und Verlagsrechte an Hitlers Buch "Mein Kampf". Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt nutze Bayern diese Rechte seither dazu, Nachdrucke des Buches und damit die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts im In- und Ausland zu unterbinden. Das ausschließliche Nutzungsrecht des Urhebers ende indes in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Im Fall von "Mein Kampf" laufe die urheberrechtliche Schutzfrist mithin am 31. Dezember 2015 aus.

Im urheberrechtlichen Sinn werde das Buch damit ab 2016 "gemeinfrei" und könne grundsätzlich von jedermann nachgedruckt und verbreitet werden, heißt es in der Anfrage weiter. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, "wie mit antisemitischem und rassistischem Propagandamaterial wie Hitlers 'Mein Kampf' im Hinblick auf einen gegebenenfalls inhaltlich unveränderten Nachdruck umzugehen ist beziehungsweise ob es angesichts der menschenverachtenden Ideologie dieses Dokuments geboten erscheint, eine unveränderte Veröffentlichung, das heißt insbesondere propagandistisch motivierte Versionen, gesetzlich zu unterbinden".

Wissen will die Fraktion, wie sich die Bundesregierung zu Forderungen positioniert, eine Veröffentlichung des Originaltextes von Hitlers "Mein Kampf" ab 2016 in Deutschland zu unterbinden, und wie sie ein ausdrückliches Publikationsverbot in verfassungsrechtlicher Hinsicht bewertet. Auch erkundigt sie sich danach, wie die Bundesregierung die Auswirkungen einschätzt, die ein solches Publikationsverbot auf die wissenschaftlich-historische Aufarbeitung entsprechender nationalsozialistischer Werke hätte. Ferner fragt sie unter anderem, ob die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das durch den Freistaat Bayern in Auftrag gegebene Vorhaben des Instituts für Zeitgeschichte unterstützt, eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe von "Mein Kampf" herauszugeben.

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6. Im Bundestag notiert: Lizenzeinnahmen aus urheberrechtlich geschützten Werken des Bundes

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zwischen einzelnen Behörden des Bundes erfolgen keine Zahlungen von Lizenzgebühren für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/12347) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12103) zu "Lizenzeinnahmen aus urheberrechtlich geschützten Werken des Bundes" hervor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 118 - 4. März 2013 - 12:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2013